siebenundzw. September – „Der aktuelle Entwurf zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG) und des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ist eine deutliche Verbesserung zum Status Quo“, erklärte am vergangenen Freitag, 23. September, VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing.

"...  es wäre allemal besser gewesen, von Anfang an die Gaswiederbeschaffungskosten durch den Staat zu finanzieren statt diese Kosten an die Bevölkerung weiter zu reichen .... !" Ingbert Liebing foto vku
“… es wäre allemal besser gewesen, von Anfang an die Gaswiederbeschaf-fungskosten durch den Staat zu finanzieren statt diese Kosten an die Bevölkerung weiter zu reichen …. !” Ingbert Liebing foto vku

Damit solle das Preisanpassungsrecht zur Weitergabe der Mehrkosten aus der Gasbeschaffungs- und Erdgasspeicherumlage an alle Gaskunden und der Gasbeschaffungsumlage in der gasbasierten Fernwärmeversorgung geregelt werden. Und Liebing bestätigte in seinem Statement zu den Änderungen beider Gesetzesentwürfe: „Das bedeutet für Stadtwerke mehr Rechtssicherheit, insbesondere durch die neuen Regelungen zu Fristen und Festpreisverträgen. Das ist gut!“

Denn: Bislang waren Kunden von (Gas-)Festpreisverträgen und Kunden von aus Erdgas erzeugter Fernwärme von der Weitergabe der Gasbeschaffungsumlage ausgenommen, die Umlage wäre also von weniger Kunden geschultert worden. Zudem hätte das die Versorger vor gewaltige finanzielle Probleme gestellt, weil sie selbst die Umlage an die Vorlieferanten hätten bezahlen müssen, ohne sie in ihrer Preisbildung abzubilden, stellte Liebing noch mal fest und klar. Und weiter betonte er: „ Insofern ist die Bereitschaft des in der Sache federführenden Bundeswirtschaftsministeriums, EnSiG und EnWG kurzfristig und sachgerecht anzupassen, sehr zu begrüßen!“

Die kommunalen Unternehmen sehen dennoch weiteren Gesprächsbedarf zu gasbasierten Stromlieferverträgen. Denn für die bereits nach diesen Verträgen über die Börse vermarkteten Strommengen besteht keine Möglichkeit, die Umlagekosten abzuwälzen. Regelungsbedürftig ist aus Sicht von Liebing und seinem Verband zudem noch die im Entwurf fehlende Weitergabemöglichkeit der Erdgasspeicherumlage in der gasbasierten Fernwärmeversorgung.

Und dann stellt er noch mal ganz klar heraus: „Unabhängig hiervon wäre es allemal besser gewesen, von Anfang an die Gaswiederbeschaffungskosten durch den Staat zu finanzieren statt diese Kosten an die Bevölkerung weiter zu reichen und dann dort komplizierte Entlastung zu organisieren. Wenn dies aber von der Regierung nicht gewollt ist, bleibt es notwendig, handwerkliche Mängel zu korrigieren. Das geschieht jetzt, das ist gut so.“