Wie von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen am gestrigen Mittwoch, 14. September  in ihrer Rede zur Lage der Union angekündigt hat, geht die EU-Kommission gegen die jüngsten dramatisch gestiegenen Energiekosten vor.Die Präsidentin:  Die Aggression und die Manipulationen Russlands beeinträchtigen die globalen und europäischen Energiemärkte und erfordern eine entschlossene Antwort von unserer Seite. Sie und die Kommission haben gestern  entsprechende Notfallmaßnahmen auf den europäischen Energiemärkten vorgeschlagen.

Ursula von der Leyen : „Die Aggression und die Manipulationen Russlands beeinträchtigen die globalen und europäischen Energiemärkte…. !"   Bild EU
Ursula von der Leyen : „Die Aggression und die Manipulationen Russlands beeinträchtigen die globalen und europäischen Energiemärkte…. !” Bild EU

Dazu gehören zum einen Sondermaßnahmen zur Verringerung der Stromnachfrage. Zum anderen schlägt die Kommission eine befristete Erlösobergrenze für Stromerzeuger mit geringeren Kosten und einen Solidaritätsbeitrag auf der Grundlage von Überschussgewinnen vor, die aus Tätigkeiten im Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriebereich anfallen. Die darüber erzielten Einnahmen sollen an Haushalte und Unternehmen umverteilt werden.

Umwelt- und Energie-Report bringt hier die verkündeten Maßnahmen:  Stromverbrauch soll während Spitzenpreiszeiten um mindestens 5 Prozent sinken

„Als erste Reaktion auf die hohen Preise gilt es, die Nachfrage zu senken“, heißt es zunächst im Statement der Kommission .    Um auf die Stunden am Tag abzuzielen, an denen der Stromverbrauch am teuersten ist und sich die Stromerzeugung aus Erdgas erheblich auf den Preis auswirkt, schlägt die Kommission eine Verpflichtung vor, den Stromverbrauch während ausgewählter Spitzenpreiszeiten um mindestens 5 Prozent zu senken. Die Mitgliedstaaten müssen die 10 Prozent Stunden mit dem höchsten erwarteten Preis ermitteln und die Nachfrage während dieser Spitzenzeiten verringern. Ferner sollen sich die Mitgliedstaaten nach dem Vorschlag der Kommission darum bemühen, die Gesamtnachfrage nach Strom bis zum 31. März 2023 um mindestens 10 Prozent zu senken.

Für diese Nachfragereduzierung können sie geeignete Maßnahmen wählen, die auch einen finanziellen Ausgleich umfassen können. Eine Senkung der Nachfrage zu Spitzenzeiten würde den Gasverbrauch über den Winter um 1,2 Milliarden Kubikmeter verringern. Die Steigerung der Energieeffizienz ist auch ein wesentlicher Bestandteil unserer Klimaschutzverpflichtungen im Rahmen des europäischen Grünen Deals.

180 Euro/Megawattstunde: Befristete Erlösobergrenze für Stromerzeuger durch erneuerbare Energien, Kernenergie und Braunkohle

Die Kommission schlägt darüber hinaus eine befristete Erlösobergrenze für „inframarginale“ Stromerzeuger vor, d. h. für Technologien mit geringeren Kosten wie erneuerbare Energien, Atomenergie und Braunkohle, die Strom an das Netz zu Kosten liefern, die unter dem von den teureren „marginalen“ Erzeugern gesetzten Preisniveau liegen. Diese inframarginalen Erzeuger haben zu relativ stabilen Betriebskosten außerordentliche Erlöse erzielt, da teure Gaskraftwerke den Großhandelsstrompreis, den sie erhalten, in die Höhe getrieben haben.

Die Kommission schlägt weiter vor, die Erlösobergrenze für inframarginale Erzeuger auf

"...Eine Senkung der Nachfrage zu Spitzenzeiten würde den Gasverbrauch über den Winter um 1,2 Milliarden Kubikmeter verringern. ....!"
…Eine Senkung der Nachfrage zu Spitzenzeiten würde den Gasverbrauch über den Winter um 1,2 Milliarden Kubikmeter verringern. ….!”

180 Euro/Megawattstunde festzusetzen. Dies wird den Erzeugern die Deckung ihrer Investitions- und Betriebskosten gestatten, ohne dass Investitionen in neue Kapazitäten im Einklang mit unseren Energie- und Klimazielen für 2030 und 2050 gefährdet werden. Erlöse oberhalb der Obergrenze werden von den Regierungen der Mitgliedstaaten abgeschöpft und verwendet, um die Verbraucher bei der Senkung ihrer Energiekosten zu unterstützen. 

Mitgliedstaaten, die mit Strom handeln, werden ermutigt, im Geiste der Solidarität bilaterale Vereinbarungen zu schließen, nach denen ein Teil der vom Erzeugerstaat abgeschöpften inframarginalen Erlöse an die Endverbraucher in dem Mitgliedstaat mit geringer Stromerzeugung weitergegeben wird. Solche Vereinbarungen werden bis zum 1. Dezember 2022 in Fällen geschlossen, in denen die Nettostromeinfuhren eines Mitgliedstaats aus einem Nachbarland mindestens 100 Prozent betragen.

Solidaritätsbeitrag auf Basis von Überschussgewinnen für Erdöl, Erdgas und Kohle

Drittens schlägt die Kommissionen einen befristeten Solidaritätsbeitrag auf der Grundlage von Überschussgewinnen vor, die aus Tätigkeiten im Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriebereich erzielt werden, für welche die Erlösobergrenze für inframarginale Erzeuger nicht gilt. Mit diesem befristeten Beitrag blieben Investitionsanreize für den grünen Wandel gewahrt.

Der Beitrag würde von den Mitgliedstaaten auf Gewinne im Jahr 2022 erhoben, die um mehr als 20 Prozent über den durchschnittlichen Gewinnen der vorangegangenen drei Jahre liegen. Die Einnahmen würden von den Mitgliedstaaten erhoben und an Energieverbraucher, insbesondere an schutzbedürftige Haushalte, stark betroffene Unternehmen und energieintensive Branchen weitergegeben. Die Mitgliedstaaten können auch grenzübergreifende Projekte im Einklang mit den Zielen von REPowerEU finanzieren oder einen Teil der Einnahmen für die gemeinsame Finanzierung von Maßnahmen zum Schutz von Arbeitsplätzen oder zur Förderung von Investitionen in erneuerbare Energien und Energieeffizienz verwenden.

Energiepreis-Toolbox erweitern und Gaspreisdeckel prüfen

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“Die Aggression und die Manipulationen Russlands …!”; Wladimir Putin, hinter ihm sein Sprecher Peskow (links)und neben ihm Energieminister Alexander Nowak …;  bild Alexej Nikolskij

Als weiteren Eingriff in die Vorschriften für den Strommarkt schlägt die Kommission zudem vor, die zur Verfügung stehende Energiepreis-Toolbox zu erweitern, um die Verbraucher zu unterstützen. Die Vorschläge würden erstmals regulierte unter den Kosten liegende Strompreise ermöglichen und regulierte Preise auch auf kleine und mittlere Unternehmen ausweiten.

Die Kommission will ihre Beratungen mit den Mitgliedstaaten über die beste Vorgehensweise zur Senkung der Gaspreise vertiefen. Sie wird dabei verschiedene Möglichkeiten für Preisobergrenzen prüfen und die Rolle der EU-Energieplattform bei der Erleichterung von Vereinbarungen mit den Lieferanten über niedrigere Preise durch eine freiwillige gemeinsame Beschaffung stärken.

Die Kommission will zudem weiterhin an Instrumenten zur Verbesserung der Liquidität  auf dem Markt für Energieversorgungsunternehmen arbeiten und den befristeten Krisenrahmen für staatliche Beihilfen überprüfen, damit dieser den Mitgliedstaaten – unter Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen – weiterhin die erforderliche und verhältnismäßige Unterstützung der Wirtschaft ermöglicht. Auf der außerordentlichen Tagung des Rates „Energie“ am 9. September haben die Energieminister der Mitgliedstaaten die laufenden Arbeiten der Kommission in diesen Bereichen gebilligt.