Im kommenden Jahr , also 2023, rechnen die Übertragungsnetzbetreiber mit einem Überschuss in Höhe von 3,6 Mrd. Euro aus dem Fördersystem des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), gab die Bundesnetzagentur am vergangenen Freitag, 14. Oktober, bekannt.

Überschuss in Höhe von 3,6 Mrd. Euro aus dem Fördersystem des Erneuerbare-Energien-Gesetz
Überschuss in Höhe von 3,6 Mrd. Euro aus dem Fördersystem des Erneuerbare-Energien-Gesetz…

Der Finanzierungsbedarf wird jährlich für das folgende Kalenderjahr von den Übertragungsnetzbetreibern auf Basis von gutachterlichen Prognosen bekannt gegeben. Die Bundesnetzagentur überwacht die ordnungsgemäße Ermittlung.
Im kommenden Jahr wird demnach damit gerechnet, dass die Einnahmen aus der Vermarktung des nach dem EEG vergüteten Stroms den Förderbedarf übersteigen. Hintergrund sind – nach Agentur-Angaben –  die sehr hohen Strompreise. Die Übertragungsnetzbetreiber rechnen mit Einnahmen für den von ihnen vermarkteten Strom der festvergüteten Anlagen in Höhe von 13,1 Mrd. Euro. Demgegenüber stehen Auszahlungen an die Anlagenbetreiber und sonstige Vermarktungskosten in Höhe von 9,4 Mrd. Euro.

Für das Jahr 2023 rechnen die Übertragungsnetzbetreiber mit einem Netto-Zubau von Erneuerbaren-Energien-Anlagen in Höhe von 11,0 GW. Ein Großteil des Netto-Zubaus wird mit 8,5 GW erneut durch Solaranlagen stattfinden. Windenergieanlagen an Land und Windenergieanlagen auf See tragen mit 2,2 GW und 0,5 GW zum Netto-Zubau bei. (lesen Sie dazu auch unseren Bericht, s. unten) Für Biomasse wird ein leichter Rückgang der Leistung von 0,1 GW erwartet, da einige Anlagen ihr Förderende erreichen.

Die Übertragungsnetzbetreiber führen zur Abwicklung des Fördersystems des EEG ein separates EEG-Konto. Seit dem 1. Juli 2022 wurde die EEG-Umlage auf Null abgesenkt. Mit dem am 1. Januar 2023 in Kraft tretenden Energiefinanzierungsgesetz wird die EEG-Umlage bekanntlich vollständig abgeschafft. Der Finanzierungsbedarf der erneuerbaren Energien wird künftig durch den Bund (Klima- und Transformationsfond) ausgeglichen. Vor Abschaffung der EEG-Umlage wurde in diesem Rahmen die jeweilige Höhe der EEG-Umlage festgelegt.

Lesen Sie dazu auch unseren Bericht: Unterzeichnung der Ausschreibung für Windenergieanlagen !!!

und auch: Winenergie:” …beonders im Süden Deutschlands politisches Versagen…!”