Wir fragten den  Generalbundesanwalt zu Explosionen an den Erdgaspipelines in der Ostsee…

…und die Bundesanwaltschaft antwortete uns am vergangenen Mittwoch, 12. Oktober, auf unsere so lautende Anfrage: „Die Bundesanwaltschaft ermittelt im Zusammenhang mit den Explosionen und den folgenden  Beschädigungen an den Erdgaspipelines in der Ostsee Nord-Stream 1 und Nord-Stream 2. Ist dies eine Initiative der Bundesanwaltschaft oder hat es dazu eine Abstimmung mit  der Bundesregierung, zum Beispiel dem Bundesinnenministerium,  gegeben? Und wann hat der Ermittlungsstart begonnen? Gestern? Montag, 10. Oktober?

Bundesanwaltschaft: "...tatsächliche Anhaltspunkte, dass die beiden Gaspipelines mittels zumindest zweier Detonationen gezielt beschädigt worden sind...!" bild: Bundesanw.
Bundesanwaltschaft: “…tatsächliche Anhaltspunkte, dass die beiden Gaspipelines mittels zumindest zweier Detonationen gezielt beschädigt worden sind…!” bild: Bundesanw.

Ein Sprecher des Generalbundesanwalts übermittelte uns die Antwort auf unsere Anfrage:  „Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof hat vorgestern (10. Oktober 2022) im Zusammenhang mit den Leckagen an den Gaspipelines „Nordstream 1“ und „Nordstream 2“ in der Ostsee ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der vorsätzlichen Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion (§ 308 Abs. 1 StGB) sowie der verfassungsfeindlichen Sabotage (§ 88 Abs. 1 StGB) eingeleitet. Das Verfahren richtet sich gegen Unbekannt. Mit den weiteren Ermittlungen wurden das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei beauftragt.

Es liegen zureichende tatsächliche Anhaltpunkte vor, dass die beiden Gaspipelines mittels zumindest zweier Detonationen gezielt beschädigt worden sind. Gemäß § 152 Abs. 2 StPO ist die Staatsanwaltschaft grundsätzlich verpflichtet in einem solchen Fall wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten. Die Ermittlungen dienen insbesondere der Aufklärung der Identität der oder des Täter(s) sowie der möglichen Tatmotive. Die Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft ergibt sich aus dem Umstand, dass ein schwerer gewalttätiger Angriff auf die energiewirtschaftliche Versorgung geeignet ist, die äußere und innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen. Dies begründet die erforderliche besondere Bedeutung des Falles (§ 120 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GVG).

Aufgrund der laufenden Ermittlungen können keine weitergehenden Auskünfte erteilt werden!“ Doch hat der Sprecher gestern, Donnerstag 13. Oktober, auf unsere gezielte nochmalige Anfrage uns geantwortet: ” Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof ist dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Justiz zugeordnet. Von diesem wurde keine Weisung erteilt. Etwaige Kommunikation der Bundesministerien untereinander obliegt nicht unserer Zuständigkeit. Insoweit müssten Sie sich ggf. an die jeweiligen Ministerien wenden!”

Umwelt- und Energie-Report sah, dass genau auch diese Fragen eine wichtige Rolle  während der Regierungspressekonferenz am vergangenen Mittwoch, 12. Oktober, spielte.

Ein Journalistenkollege wies darauf hin: „ Frage: Noch einmal zu BMI und 2: Auf eine Anfrage der Linken hin gibt es die Auskunft vom BMWK (Bundeswirtschaftsministerium) , dass es sich um Sabotage handelt; es gibt aber keine weiteren Informationen, auch nicht über die Geheimschutzstelle!“ Von Susanne Ungrad, der Sprecherin  von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck „…oder auch Frau Christiane Hoffmann, der stellvertretenden Regierungssprecherin, wollte der Kollege weiter wissen: „ können Sie da das Geheimhaltungsinteresse einmal erläutern?“

Susanne Ungrad bestätigte: Wir sprechen uns innerhalb der Bundesregierung über eventuelle Erkenntnisse ab. … Ansonsten haben wir hier vom BMWK keine eigenen Erkenntnisse. Das ist, denke ich, eher Aufgabe des BMI (Bundesinnenministerium).“

Christiane  Hoffmann erklärte ganz offen: „Ich kann dazu auch nicht mehr sagen als das, was die Kollegin gesagt hat. Wir haben keine Erkenntnisse, die wir hier teilen könnten.“

Maximilian Kall, Sprecher von Bundesinnenministerin Nancy Faeser holte aus: „Wie Sie wissen, laufen zu

„Wir sprechen uns innerhalb der Bundesregierung über eventuelle Erkenntnisse ab. … .... "„ Susanne Ungrad , bild wi min
Wir sprechen uns innerhalb der Bundesregierung über eventuelle Erkenntnisse ab. … …. ” ;  Susanne Ungrad , bild wi min

den mutmaßlichen Sabotageakten an den Nord-Stream-Pipelines Ermittlungen – insbesondere der dänischen und der schwedischen Behörden, weil das in den dortigen Gewässern beziehungsweise seerechtlich in der dortigen Wirtschaftszone passiert ist -, die von Deutschland stark unterstützt werden. Dazu ist ein Joint Investigation Team gegründet worden, an dem sich insbesondere die Bundespolizei, aber auch das Bundeskriminalamt beteiligt. Die Ermittlungen dort laufen. Über alles, was sich in den Ermittlungen zeigen wird, wird dann zu gegebener Zeit auch informiert werden können. Während laufender Ermittlungen ist das aber natürlich nicht möglich. Im Übrigen haben sich auch die dänischen und schwedischen Behörden, soweit das möglich ist, bereits zu den Erkenntnissen, die es gibt, geäußert.

Eine Journalistekollegin wollte dann von Kall wissen: „Frage: Herr Kall, verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse optischer Art, also Videoaufnahmen oder andere Aufnahmen über das tatsächliche Ausmaß der Schäden? Wenn ja: Werden Sie die der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen?“

Kall wiegelte zunächst ab: „Wie gesagt, die Ermittlungen laufen über dieses Joint Investigation Team. Der Generalbundesanwalt – dazu kann gegebenenfalls die Kollegin aus dem Bundesjustizministerium ergänzen – hat inzwischen ja auch ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.( Siehe die Stellungnahme der Bundesanwltsch. auf unsere Anfrage eingangs)  Das hängt miteinander zusammen, und das ist in Deutschland auch Grundlage für weitere Ermittlungen. Über alles, was sich dort ergeben wird, wird sicherlich insbesondere auch im parlamentarischen Raum informiert werden. Aber noch gibt es keine Erkenntnisse, die wir Ihnen hier in der Regierungspressekonferenz näher darstellen könnten!“

Lesen Sie dazu auch unseren Bericht: Explosionen: Generalbundesanwalt ermittelt… was weiß die Bundesregierung?