Die Bundesregierung möchte die Geltungsdauer der Regierungsverordnung zur Energieversorgung bis zum 15. April 2023 verlängern. Darüber stimmt am kommenden Freitag,  10. Februar, der Bundesrat  ab.

Bundesregierung will Vorgaben zum Energiesparenverlängern; Kabinettsitzung unt Leitung Vizekanzler Habeck, Bild Sandra Steins
Bundesregierung will Vorgaben zum Energiesparenverlängern; Kabinettsitzung unt Leitung Vizekanzler Habeck,, r. Leiter Kanzleramt Wolfgang Schmidt,  Bild Sandra Steins

Die Verordnung war am 1. September 2022 in Kraft getreten und sollte eigentlich nur bis zum 28. Februar 2023 gelten.  Die Verordnung  enthält Vorgaben zum Energiesparen für Privathaushalte, Unternehmen und die öffentliche Hand – zum Beispiel beim Beheizen von Wohnungen und Arbeitsräumen oder bei der Beleuchtung von Gebäuden, Denkmälern und Werbeanlagen.

Hintergrund seiner Inkraftsetzung war das Ausrufen der Frühwarn- bzw. Alarmstufe im Notfallplan Erdgas durch die Bundesregierung im März bzw. Sommer 2022, um eine Gasmangellage infolge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine zu verhindern.

Aufgrund der weiter anhaltenden Notwendigkeit, Gas und Energie einzusparen, möchte die Bundesregierung die Geltungsdauer nun doch noch bis zum 15. April 2023 verlängern und damit weiter einer Gasmangellage vorbeugen. Diese Verlängerung bedarf – anders als die ursprüngliche Verordnung – aber der Zustimmung des Bundesrates.