Der Bundesrat  hat sich am vergangenen Freitag, 10. Februar,  dafür eingesetzt, einkommensschwache und von den Stromkostensteigerungen besonders betroffene Haushalte vor Energiesperren zu schützen. Darüber hinaus beschloss der Bundesrat, dass Privathaushalte, Unternehmen und die öffentliche Hand die Vorgaben zum Energiesparen bis 15. April 2023 einhalten müssen.

In einer am selben Tag gefassten Entschließung bittet er die Bundesregierung um Prüfung, ob neben den bereits beschlossenen Entlastungspaketen weitergehende Maßnahmen notwendig sind. Geprüft werden solle dabei auch die Option, dass Jobcenter einmalig hohe Stromkostenabrechnungen übernehmen könnten – wie dies für Heizkosten bereits vorgesehen ist.

Bundesrat: Privathaushalte, Unternehmen und die öffentliche Hand müssen die Vorgaben zum Energiesparen bis 15. April 2023 einhalten.... ...!   , bild Frank Bräuer, brt
Bundesrat bestätigt: Privathaushalte, Unternehmen und die öffentliche Hand müssen die Vorgaben zum Energiesparen bis 15. April 2023 einhalten…. …! , bild Frank Bräuer, brt

Weiter bittet der Bundesrat  die Bundesregierung, den geplanten Direktzahlungsmechanismus für das so genannte Energiegeld des Bundes schnellstmöglich in einer digitalisierten, bürokratiearmen Form einzurichten, um bei Bedarf Hilfe gezielt und zeitnah leisten zu können. Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich mit dem Appell des Bundesrates befasst. Feste Fristvorgaben hierzu gibt es nicht.

Privathaushalte, Unternehmen und die öffentliche Hand müssen die Vorgaben zum Energiesparen bis 15. April 2023 einhalten. Umwelt- und Energie-Report hatte bereits am 08. Februar über die Absichten der Bundesregierung berichtet, s. unten.  Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag auch dazu  einstimmig zugestimmt. Somit wird  die Geltungsdauer der entsprechenden Regierungsverordnung über den 28. Februar 2023 hinaus verlängert. Die Einsparvorgaben betreffen das Beheizen von Wohnungen und Schwimmbädern, die Höchsttemperaturen für Luft und Warmwasser in öffentlichen Arbeitsstätten sowie die Beleuchtung von Gebäuden, Denkmälern und Werbeanlagen.

Die Verordnung war am 1. September 2022 in Kraft getreten und sollte eigentlich nur bis zum 28. Februar 2023 gelten. Hintergrund war das Ausrufen der Frühwarn- bzw. Alarmstufe im Notfallplan Erdgas durch die Bundesregierung im März bzw. Sommer 2022, um eine Gasmangellage infolge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine zu verhindern.

Aufgrund der weiter anhaltenden Notwendigkeit, Gas und Energie einzusparen, hat die Bundesregierung beschlossen, die Geltungsdauer bis zum 15. April 2023 zu verlängern und damit weiter einer Gasmangellage vorzubeugen. Diese Verlängerung bedurfte – anders als die ursprüngliche Verordnung – nun der Zustimmung des Bundesrates.

In einer begleitenden Entschließung warnt der Bundesrat vor dem Risiko einer Gasmangellage, wenn nach dem Ende der Einsparvorgaben Mitte April nicht mehr genug Erdgas eingespart wird, um die Speicherfüllstände ausreichend hoch zu halten.

Er bittet daher die Bundesregierung, die Gasversorgungslage und die Lage an den Energiemärkten detailliert zu prüfen und die Verordnung gegebenenfalls wieder in Kraft zu setzen. Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich mit dem Appell der Länder befasst. Feste Fristvorgaben hierfür gibt es auch hierfür nicht.

Lesen Sie dazu auch unseren Bericht: Bundesregierung will Vorgaben zum Energiesparen verlängern