Der Expertenrat für Klimafragen hat  am gestrigen Montag, 17. April,  seinen Prüfbericht zu den Emissionsdaten 2022 vorgelegt. Demnach sind im Jahr 2022  die Emissionen gegenüber 2021 von

„Das Emissionsgeschehen im Jahr 2022 war stark von der Energiepreiskrise geprägt!" Barbara Schlomann, bild exp.rt
Das Emissionsgeschehen im Jahr 2022 war stark von der Energiepreiskrise geprägt!” Barbara Schlomann, bild exp.rt

760 auf 746 Mt CO2-Äq. zwar um 1,9 % gesunken. Wie schon im Jahr zuvor lagen aber die berichteten Emissionswerte für den Verkehrs- und den Gebäudesektor auch im Jahr 2022 oberhalb der jahresscharf im Klimaschutzgesetz vorgegebenen Zielwerte. Im Gebäudesektor wurde das Ziel bereits im dritten Jahr in Folge verfehlt. Laut § 8 Abs. 1 KSG müssen die zuständigen Ministerien nun innerhalb von drei Monaten ein Sofortprogramm vorlegen.

Ohne das in Folge des Krieges in der Ukraine geringer als erwartet ausgefallene Wachstum der Wirtschaftsleistung hätten nach einer Überschlagsrechnung die Treibhausgasemissionen um rund 9 Mt CO2-Äq. höher gelegen. „Das Emissionsgeschehen im Jahr 2022 war stark von der Energiepreiskrise geprägt. Insbesondere ist die deutliche Zielunterschreitung im Industriesektor im Wesentlichen auf energiepreisbedingte Produktionsrückgänge in der energieintensiven Industrie zurückzuführen und könnte daher von temporärer Natur sein“, ordnet Ratsmitglied Barbara Schlomann die Entwicklung ein und führt fort: „Zudem wäre letztes Jahr mit dem Wissen von heute

Eine Aufweichung der ausdrücklichen Ressortverantwortung erhöhen das Risiko für zukünftige Zielverfehlungen…!” Brigitte Knopf bild expertrt

und den aktualisierten Daten aus dem Inventarbericht ein Sofortprogramm auch für den Sektor Industrie notwendig gewesen.“

„Entscheidend ist, dass die derzeit im Klimaschutzgesetz festgelegte Emissionsmenge kumuliert über das Jahrzehnt nicht überschritten werden darf. Dieser Budgetansatz ist ein zentraler Grundgedanke des Gesetzes“, betont die stellvertretende Vorsitzende Brigitte Knopf. „Eine mögliche Aufweichung der ausdrücklichen Ressortverantwortung sowie die verschiedenen Überlegungen zur Änderung des Steuerungsmechanismus im Klimaschutzgesetz erhöhen das Risiko für zukünftige Zielverfehlungen“, führt Brigitte Knopf aus und ergänzt: „Dies ist insbesondere kritisch vor dem Hintergrund unserer schon im Zweijahresgutachten festgestellten enormen Herausforderungen für die Erreichung der Ziele für die kommenden Jahre bis 2030.“

Der Expertenrat fühlte sich aber offensichtlich auch noch verpflichtet zu erklären: Bis auf einen geringfügigen Korrekturbedarf bei den Emissionen des Verkehrssektors findet der Expertenrat keinen Anhaltspunkt, dass das Umweltbundesamt (UBA) bei der Berechnung der Vorjahresemissionen zu anderen Ergebnissen hätte kommen müssen. Für das Jahr 2022 hat das Umweltbundesamt in der Datengrundlage eine Umstellung auf eine stärker modellbasierte Methode vorgenommen, was vom Vorsitzenden Hans-Martin Henning positiv bewertet wird: „Das Vorgehen deckt sich nun weitgehend mit demjenigen der offiziellen Emissionsberichterstattung an die Vereinten Nationen. Dies begrüßen wir.“