Nach einer ersten Runde im März fand  gestern Dienstag 23. Mai,  der zweite Windgipfel im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) statt. Erneut waren Vertreter*innen von Branche, Verbänden und Behörden geladen, um auf Basis der im März vorgelegten Eckpunkte einer Wind-an-Land-Strategie die Vorschläge zu konkretisieren, den Ausbau der Windenergie zu beschleunigen. Der BWE wurde bei dem Gipfel durch seine Vizepräsidentin, Bärbel Heidebroek vertreten.

" Inzwischen ist jedoch viel passiert“ ...Windpark Höhn .Foto: Sascha Ditscher/evm
Inzwischen ist jedoch viel passiert“ …Windpark Höhn .Foto: Sascha Ditscher/evm

„Nach dem ersten Windgipfel vertrat Minister Robert Habeck die Ansicht, die großen Feldsteine seien aus dem Weg geräumt, nur noch die Kiesel seien übrig. Dem konnten wir uns zum damaligen Zeitpunkt nicht anschließen. Inzwischen ist jedoch viel passiert“, konstatierte Bärbel Heidebroek. Für ihren Verband stellte sie weiter fest: „Die Beschlüsse des Koalitionsausschusses am 28. März haben zusätzlichen Schub erzeugt und beim Thema Flächen hat sich viel bewegt. Jetzt gilt es, die einzelnen Maßnahmen aus der Wind-an-Land-Strategie mit konkreten Zeitplänen zur Umsetzung zu verbinden.”

Die gestern, Dienstag 23.Mai,  vorgestellte konkretisierte Strategie  beschreibt, laut BWE,  in einem Gesamtkonzept eine Fülle von einzelnen Maßnahmen u.a. zu Anpassungen im EEG, für das Repowering, zur Mobilisierung von Flächen und der Beschleunigung von Verfahren.

Doch dann: Bei allen Fortschritten seit der ersten Runde des Gipfels bleiben Themen dennoch unbeantwortet. „Vor allem im Spannungsfeld zwischen Windenergie und dem Artenschutz bleibt der Befreiungsschlag bisher aus. Es ist am Bundesumweltministerium, einerseits den Scheinkonflikt zwischen Artenschutz und Windenergie zu entschärfen und andererseits mit einer Überarbeitung der Novelle des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) neue Unsicherheiten bei den Genehmigungsbehörden zu vermeiden. Die Behörden benötigen einen eindeutigen Rechtsrahmen, um schnell und fundiert entscheiden zu können”,  klopft  Bärbel Heidebroek. bildlich mit der Faust auf den Tisch.

Deutlich begrüßt der Verband aber den Vollzugsleitfaden zur EU-Notfallverordnung. Dieser könne beispielgebend für weitere Vollzugshinweise des Bundes an die Länder sein. Beide Runden des Windgipfels waren geprägt von einer großen Ernsthaftigkeit sowie einem ehrlichen Bestreben, die Probleme zu lösen.

„Bund und Länder haben deutlich gemacht, dass eine gemeinsame Verantwortung besteht. Jetzt gilt es konzentriert anzupacken. Die in der Wind-an-Land-Strategie festgehaltenen Maßnahmen müssen zügig in Gesetze einfließen. Dort, wo der Bund bereits Regelungen getroffen hat, müssen die Bundesländer und die Behörden sie umgehend anwenden. Die Branche steht bereit, den nötigen Ausbau zu realisieren, damit Deutschland seine Klimaziele erreicht”, sicherte Bärbel Heidebroek zu.