Die Umwelt- und Entwicklungsorganisation Germanwatch hat am gestrigen Donnerstag, 25. Mai,  darauf hingewiesen, dass Konzerne mit fossilen Geschäftsfeldern künftig Klimaklagerisiken in ihrer Risiko-Berichterstattung darlegen und auch extern prüfen lassen müssen.

 „...dass Klimaklagerisiken für Unternehmen mit großen CO2-Emissionen höchst finanzrelevant sind....."; Christoph Bals
„…dass Klimaklagerisiken für Unternehmen mit großen CO2-Emissionen höchst finanzrelevant sind…..”; Christoph Bals

Anlass ist eine neue Studie eines Forscher:innen-Teams der renommierten London School of Economics and Political Science, die einen klaren Zusammenhang zwischen Klimaklagen und Kursverlusten betroffener Unternehmen aufzeigt. Diese Verluste seien dann am größten, wenn neue juristische Wege gegen Konzerne eingeschlagen wurden und in diesen Verfahren für das Unternehmen nachteilige (Zwischen-)Entscheidungen gefällt wurden – dies ist etwa beim von Germanwatch unterstützten Verfahren des Peruaners Saúl Luciano Lliuya gegen RWE vor dem Oberlandesgericht Hamm der Fall. Über den speziellen Fall hat auch Umwelt- und Energie-Report mehrfach berichtet, s. unten

„Das Papier der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler belegt, dass Klimaklagerisiken für Unternehmen mit großen CO2-Emissionen höchst finanzrelevant sind“, konstatiert Christoph Bals, Politischer Geschäftsführer von Germanwatch. Und er argumentiert weiter  „…Konzerne sind verpflichtet, diese Risiken in ihren Berichten auch darzulegen und überprüfen zu lassen, tun dies aber bislang selten !“ und Bals weist weiter darauf hin, dass, wer weiterhin in fossile Unternehmen investiert, wissen muss, dass er ein schwer kalkulierbares Risiko eingeht. Aber auch auf Unternehmen, die nicht berichten, sowie auf ihre Buchhaltungsunternehmen kommt hier ein Klagerisiko zu.“

Die Studie zeigt, laut Germanwatch, dass Unternehmen mit großen CO2-Emissionen nach einer Klimaklageeinreichung im Schnitt um 0,6 Prozent an Wert verloren, nach einer für das Unternehmen nachteiligen (Zwischen-)Entscheidung eines Gerichts vergrößerte sich der Verlust auf im Schnitt 1,5 Prozent. RWE verlor im Zuge des Verfahrens Lliuya gegen RWE vor dem OLG Hamm sogar zeitweise bis zu knapp 6 Prozent Börsenwert. Dieser höchste Kursverlust ereignete sich bereits in erster Instanz am Landgericht Essen.

In dem Verfahren am OLG Hamm wird im Sommer das Gutachten der Sachverständigen erwartet. Nach Möglichkeiten zur schriftlichen Stellungnahme wird das Gericht einen Termin zur mündlichen Verhandlung ansetzen, um das Gutachten zu erörtern – voraussichtlich noch in diesem Jahr.

Lesen Sie dazu auch unseren Bericht: Bergbauer aus Peru gegen RWE: Der Prozeß … und endlich ein Gutachten?

und auch: RWE – Peru: Heute einer der weltweit meistbeachteten Präzedenzfälle