Der Bundestag hat am vergangenen Donnerstag, 25. Mai, erstmals über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes, zur Änderung des Strompreisbremsengesetz  sowie zur Änderung weiterer energiewirtschaftlicher und sozialrechtlicher Gesetze beraten. Nach der Aussprache überwiesen die Abgeordneten die Vorlage zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Klimaschutz und Energie.

"Der Gesetzentwurf enthält Licht und Schatten: ......!"Ingbert Liebing, bild cdu sh
“Der Gesetzentwurf enthält Licht und Schatten……!” Ingbert Liebing, bild cdu sh

Mit der Anpassungsnovelle sollen bestehende Regelungen im Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) und im Strompreisbremsengesetz (StromPBG) klargestellt, Regelungslücken geschlossen und ein effektiver Vollzug der Energiepreisbremsen gewährleistet werden.

Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) kommentierte am selben Tag  kurz vor der Beratung im Bundestag: „Der Gesetzentwurf enthält Licht und Schatten: Pragmatischen Lösungen für von der Pandemie oder der Flutkatastrophe betroffenen Unternehmen stehen neue unvertretbar aufwändige Korrekturverfahren beim Heizstrom gegenüber!“

Und er verweist in seinem Statement mit kritischem Blick darauf , dass die geplanten Sonderregelungen für Heizstrom  „ …nach diesem Gesetzentwurf dazu führen, dass die Entlastung für Millionen von Kunden nachträglich von den Energieversorgern neu berechnet werden muss. Das führt zu einem Aufwand, der in keinem Verhältnis zum Ergebnis steht. Deshalb appelliere ich an den Deutschen Bundestag, von dieser Änderung der Preisbremsengesetze abzusehen und einfachere Lösungen zu beschließen!“ Als  eine „…sinnvolle Alternative“, schlägt er  zum Beispiel „…eine unmittelbare staatliche pauschale Einmalzahlung für Bezieher von Heizstrom vor.“

Für seinen VKU-Verband begrüß Liebing  , dass zusätzliche Hilfen für Unternehmen, die wegen Flutkatastrophe oder Corona-Auswirkungen besonders betroffen sind, über die Prüfbehörde abgewickelt werden sollen und nicht über die Energieversorger. Das ist ein sinnvoller pragmatischer Weg!“

Doch dann bleibt da noch aus VKU-Sicht „…als  weiterer Kritikpunkt   die geplante Erlösabschöpfung. In vielen Konstellationen besteht weiterhin das Risiko einer Überabschöpfung. Es ist der Energiewende nicht dienlich, wenn Versorgungsmodelle auf Basis erneuerbarer Energien infolge der Erlösabschöpfung unwirtschaftlich werden.“

Wie bereits erwähnt wurde der Gesetzesentwurf nach der Aussprache in der ersten Lesung zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Klimaschutz und Energie überwiesen.