Der Bundesrat hat sich am vergangenen Freitag 16. Juni, mit den Plänen der Bundesregierung befasst, den Ausbau der Infrastruktur für die Versorgung mit verflüssigtem Erdgas (LNG) weiter zu beschleunigen.

In seiner kurzen Stellungnahme schlägt er lediglich zwei Änderungen vor. Unter anderem fordert er weitere Beschleunigungen bei der nachgelagerten Fernleitungsinfrastruktur, um die jeweiligen Erdgasmengen fortleitend im Hinterland in das Erdgasnetz integrieren zu können.

Bundesrat: ...die unter das LNG-Beschleunigungsgesetz fallenden Anlagenstandorte fortentwickeln....! , bild Frank Bräuer, brt
Bundesrat: …die unter das LNG-Beschleunigungsgesetz fallenden Anlagenstandorte fortentwickeln….! , bild Frank Bräuer, brt

Die Bundesregierung plant Änderungen am so genannten LNG-Beschleunigungsgesetz, das seit Juni 2022 in Kraft ist und zum Ziel hat, die Energieversorgung zu diversifizieren und die dafür notwendige Infrastruktur möglichst rasch aufzubauen. Sie hat dem Bundesrat nun einen Entwurf vorgelegt, der weitere Beschleunigungen vorsieht, um einzelne Leitungen, die unabdingbar für die Abführung der angelandeten Gasmengen sind, zügig realisieren zu können – insbesondere im Binnenland. Zudem ist geplant, die unter das LNG-Beschleunigungsgesetz fallenden Anlagenstandorte fortzuentwickeln, um Ergebnisse bisher durchgeführter Machbarkeitsstudien abzubilden.

Nach der derzeit geltenden Fassung des LNG-Beschleunigungsgesetzes ist eine Genehmigung zur Nutzung der landseitigen LNG-Anlagen nach dem Jahr 2043 nur für einen Betrieb mit klimaneutralem Wasserstoff und dessen Derivaten möglich. Der von der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwurf soll die Voraussetzungen für diese Nachnutzung klarer fassen und eine behördliche Überprüfbarkeit gewährleisten.

Die Stellungnahme des Bundesrates wurde der Bundesregierung zugeleitet. Diese verfasst eine Gegenäußerung dazu und legt beides dem Bundestag zur Entscheidung vor.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte anlässlich der Sitzung des Bundesrats zur erneuten Novellierung

 „Ein neues LNG-Monster-Terminal auf Rügen wäre eine schwere umwelt- und klimapolitische Sünde.. !" Sascha Müller-Kraenner, bild duh
Ein neues LNG-Monster-Terminal auf Rügen wäre eine schwere umwelt- und klimapolitische Sünde.. !” Sascha Müller-Kraenner, bild duh

des LNG-Beschleunigungsgesetzes (LNGG)  tags zuvor die Länderkammer aufgefordert, sich gegen den Gesetzesentwurf auszusprechen. Und sie verwies darauf, momentan streite die Regierungskoalition darüber, ob der umstrittene Standort Mukran auf Rügen ins Gesetz aufgenommen werden soll. Die DUH erklärte in ihrem Vorabstatement sie erachte eine erneute Novellierung des Gesetzes als unnötig, „…da gar keine Gasmangellage besteht. Zudem ist die pauschale Aussetzung von Umweltprüfungen nicht mit dem Europarecht vereinbar. Laut mehrerer Studien führender Wirtschaftsforschungsinstitute besteht dafür jedoch kein Bedarf.“

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH beklagt: „Die Bundesregierung hält stur an ihren Plänen fest, auf Rügen den beschleunigten Bau eines LNG-Terminals zu ermöglichen. Das ist der einzige Grund, weswegen das LNG-Beschleunigungsgesetz jetzt mit Turbo durch den Bundesrat gejagt wird – in Wahrheit ist es eine ‚Lex Rügen‘. Dabei hat das Gesetz seinen Zweck im vergangenen Jahr in der Gaskrise 2022 längst erfüllt. Jetzt muss es so schnell wie möglich abgeschafft werden. Wir fordern den Bundesrat auf, sich gegen die Novellierung des Gesetzes auszusprechen. Ein neues LNG-Monster-Terminal auf Rügen wäre eine schwere umwelt- und klimapolitische Sünde. Diese Pläne müssen umgehend abgesagt werden!“