Der Bundestag hat am vergangenen Freitag, 23. Juni,  im Rahmen der Novelle zum Strompreisbremsengesetz (StromPBG) auch Änderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vorgenommen. Während in der vergangenen Woche in der Anhörung des Ausschuss für Klimaschutz und Energie eine Rückgabemöglichkeit für Zuschläge für Wind-an-Land aus den Jahren 2021 und 2022 vorgesehen war – die von den Sachverständigen ausnahmslos positiv eingeordnet wurde – fehlt diese Regelung im heute beschlossenen Gesetzentwurf, kritisiert noch am selben Tag  Bärbel Heidebroek, Präsidentin des Bundesverband WindEnergie  ( BWE).

„Die Branche hat 2021 begonnen, sich aus dem von den Vorgängerregierungen verursachten Tief herauszuarbeiten ...!" ; Bild U + E
Die Branche hat 2021 begonnen, sich aus dem von den Vorgängerregierungen verursachten Tief herauszuarbeiten …!” ; Bild U + E

„Die Branche hat 2021 begonnen, sich aus dem von den Vorgängerregierungen verursachten Tief herauszuarbeiten. Im September 2021 und Februar 2022 waren die Ausschreibungen erstmals nach langer Zeit wieder überzeichnet“, konstatierte die  BWE- Präsidentin. „Danach löste der russische Angriffskrieg einen Preisschock entlang der Lieferketten aus, der zusätzlich von schnellen Zinssprüngen begleitet wurde. Schon genehmigte und bezuschlagte Projekte geraten durch diesen toxischen Mix in Gefahr“, stellte Bärbel Heidebroek fest und erklärte weiter betroffen seien  vor allem solche Projekte, die ab September 2021 bezuschlagt wurden.

„Die Koalition hat folgerichtig eine Änderung des EEG vorgelegt, die optional eine Rückgabe von Zuschlägen aus den Jahren 2021 und 2022 ermöglichte, um diese Projekte umgehend erneut in Ausschreibungen zu bringen. Damit wäre die Realisierungswahrscheinlichkeit der Zuschläge der Jahre 2021 und 2022 deutlich verbessert worden“, lobt die BWE – Präsidentin um dann sogleich kruitisch festzustellen: „ Es ist daher völlig unverständlich, weshalb die Koalition ihren Gesetzesvorschlag nun fallen gelassen hat. Sie hat die Chance vertan, die Realisierung von Zuschlägen zu verbessern!“

Ausdrücklich begrüßt der Bundesverband WindEnergie, dass die Klarstellung im Windenergieflächenbedarfsgesetz beibehalten wurde und Bundesländer nun höhere Flächenbeitragswerte vorsehen und die Flächenausweisung insgesamt vorziehen können. Positiv ist ihm zufolge auch die ad hoc wieder aufgenommene Möglichkeit, von Vorgaben zu nächtlichen Geräuschwerten und zur Vermeidung von Schattenwurf bei Windenergieanlagen abweichen zu dürfen, wenn dadurch zusätzliche Energie gewonnen werden kann. Die Regelung hat sich im Krisenwinter 2022/23 bewährt.