Die Bundesnetzagentur hat am vergangenen Donnerstag, 22. Juni  die Zuschläge der Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und der Innovations-ausschreibung zum 1. Mai 2023 veröffentlicht. Generelles Ergebnis:  Die Ausschreibung von Windenergie an Land ist zwar Überdurchschnittlich, aber immer noch unterzeichnet , konstatierte die Agentur

„Diese Entwicklung muss sich jetzt fortsetzen ....!" Klaus Müller
Diese Entwicklung muss sich jetzt fortsetzen ….!” Klaus Müller

Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur , bilanzierte: “Die Ausschreibung ist erneut unterzeichnet. Die eingereichte Gebotsmenge liegt aber über dem Durchschnitt der Vorjahre. Im  Vergleich zum ersten Quartal 2022 ist die Leistung von neu genehmigten Windenergieanlagen im ersten Quartal 2023 um 66 Prozent gestiegen!“ Müller forderte: „ Diese Entwicklung muss sich jetzt fortsetzen.”

Die Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land zum Gebotstermin 1. Mai war erneut unterzeichnet, obwohl die Bundesnetzagentur im Vorfeld das Ausschrei-bungsvolumen reduziert hatte.

Bei einer ausgeschriebenen Menge von 2.866 MW wurden 127 Gebote mit einer Gebotsmenge von insgesamt 1.597 MW (Vorrunde 1.502 MW) eingereicht. Die Netzagentur musste in dieser Runde lediglich sieben Gebote wegen Formfehlern vom Verfahren ausschließen und konnte 120 eingereichten Geboten einen Zuschlag erteilen; die Zuschlagsmenge belief sich auf 1.535 MW.

Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote liegen in der Bandbreite zwischen 7,25 ct/kWh und dem zulässigen Höchstwert von 7,35 ct/kWh. Mit 7,34 ct/kWh liegt der durchschnittliche, mengengewichtete Gebotswert nur ganz knapp unter dem im Dezember festgelegten Höchstwert.

Weitere Ähnlichkeiten zur vorangegangenen Ausschreibungsrunde bestehen bei der regionalen Verteilung der Zuschlagsmengen. Die größten Zuschlagsmengen entfielen auf Gebote für Standorte in Nordrhein-Westfalen (472 MW, 40 Zuschläge) und Niedersachsen (277 MW, 15 Zuschläge).

Bei der Innovationsausschreibung im Mai wurden 400 MW ausgeschrieben. Es gingen drei Gebote mit einer Gebotsmenge von 84 MW ein. Alle Gebote bezogen sich auf Anlagenkombinationen aus Solaranlagen mit Speichern; alle Gebote erhielten einen Zuschlag. Bei einem Gebot wurde die nur 2023 geltende Regelung genutzt, nach der die zulässige Gebotsmenge für Solaranlagen mehr als 20 MW betragen kann.