Die energetische Sanierung öffentlicher Gebäude wie Rathäuser, Schulen oder Sporthallen rückt durch das von der Bundesregierung vorgelegte Energieeffizienzgesetzes in den Vordergrund, erinnerte am gestrigen Dienstag, 06. Juni, die Deutsche Energie-Agentur (dena) in einem gesonderten Statement dazu. Und sie hob gleich anschließend hervor,  das Gesetz nehme insbesondere Bund und Länder mit jährlichen Endenergieeinsparungen von zwei Prozent in die Pflicht.

..unsere Studie  zeigt erstmalig, wie viel Energie und CO2-Emissionen ein Nichtwohngebäude nach einer energetischen Sanierung noch verbrauchen darf, ...! Nicole Pillen , bild dena
unsere Studie zeigt erstmalig, wie viel Energie und CO2-Emissionen ein Nichtwohngebäude nach einer energetischen Sanierung noch verbrauchen darf, …! Nicole Pillen , bild dena

Und dann moniert sie: „Bisher gibt es jedoch keine klare Aussage darüber, wie die Vorgaben zu Emissionsreduktion und Energieeffizienz konkret auf öffentliche Gebäude übertragen werden können.  Aber nun hat die dena eine Lösung: Die Studie „Fit für 2045: Zielparameter für Nichtwohngebäude im Bestand“ der Deutschen Energie-Agentur (dena) zeigt erstmalig, wie viel Energie und CO2-Emissionen ein Nichtwohngebäude nach einer energetischen Sanierung noch verbrauchen darf, um als klima- bzw. treibhausgasneutral zu gelten. Die Studie, welche die adelphi consult GmbH und das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE im Auftrag der dena erarbeitet haben, ermittelt – laut dena – messbare, jahresscharfe Zielparameter für verschiedene Nichtwohngebäudetypen. Sie skizziert außerdem Reduktionspfade, die im Einklang mit dem deutschen Klimaschutzgesetz und einem klimaneutralen Energiesystem im Jahr 2045 stehen.

Nicole Pillen, Leiterin des Fachbereichs Urbane Energiewende der dena ist sich sicher: „Die Effizienzkennwerte geben Städten, Landkreisen und Gemeinden Klarheit, um einen individuellen Weg zum klimaneutralen Gebäudebestand zu planen und bei der Umsetzung mit gutem Vorbild voran zu gehen. Gleichzeitig verdeutlichen sie, wie ambitioniert die vorgegebenen Ziele sind und was damit auf die Kommunen zukommt. In berechneten Beispielen liegen die Werte für eine erforderliche Sanierung unterhalb des EG-55-Standards. Um den Minimumstandard laut Klimaschutzgesetz zu erreichen, ist für viele Gebäude der EG-40-Standard erforderlich.“ Insgesamt müssen laut der dena-Studie die Verbräuche in öffentlichen Nichtwohngebäuden bis 2045 um rund 60 Prozent sinken.

Eine Möglichkeit für Kommunen, diese Herausforderungen trotz Mangel an personellen und finanziellen Ressourcen zu bewältigen, ist – nach dena-Überprüfungen – das Energiespar-Contracting (ESC). Bei diesem Finanzierungs-, Planungs- und Umsetzungsinstrument kümmert sich ein spezialisierter Dienstleister um alle Aufgaben rund um die energetische Sanierung und gibt eine Garantie auf die Einsparhöhe. Weiterer Vorteil wäre: Im ESC werden üblicherweise unterschiedliche Gebäude, etwa mit großen und kleinen Verbräuchen oder unterschiedlichen Sanierungsbedarfen in sogenannten Gebäudepools gebündelt. Die Studie verdeutlicht, dass diese Vorgehensweise einen Ausgleich nicht nur zwischen wirtschaftlichen und weniger wirtschaftlichen Maßnahmen, sondern auch zwischen unterschiedlichen Sanierungstiefen und Einsparungen innerhalb eines Pools ermöglicht, wenn beispielsweise bei einem Denkmal kaum Einsparungen erzielt werden können.