Wie das das Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministerium (BMWK) am vergangenen Mittwoch, 12. Juli, bekannt gegeben hat , haben die Fernleitungsnetzbetreiber (FNB)   ihren aktuellen Planungsstand für das künftige überregionale Wasserstoff-Kernnetz an das  BMWK und die Bundesnetzagentur übergeben. Umwelt- und Energie-Report hat  am gestrigen Donnerstag, 13. Juli, ausführlich darüber berichtet  (s. unten) und zugleich angekündigt, dass über weitere Erkenntnisse heute  berichtet wird.

"Der Abschluss des parlamentarischen Verfahrens werden für den Herbst 2023 angestrebt.... ";   Bundestag
“Der Abschluss des parlamentarischen Verfahrens werden für den Herbst 2023 angestrebt…. “; Bundestag

So gibt weitergehende Informationen zum weiteren Prozess im Herbst 2023: Parallel zur Phase der Modellierung und der  Entwurfs-Vorstellung am vergangenen Mittwoch  durch die Fernnetzbetreiber läuft das parlamentarische Verfahren zur Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes. Der entsprechende Kabinettbeschluss erfolgte am 24. Mai 2023. Der Abschluss des parlamentarischen Verfahrens und das Inkrafttreten der Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes, welche den § 28r EnWG-E als Rechtsgrundlage des Wasserstoff-Kernnetzes beinhalten, werden für den Herbst 2023 angestrebt.

Hierdurch werden dann  die Voraussetzungen des H2-Kernnetzes sowie das entsprechende Antrags- und Genehmigungsverfahren bei der BNetzA verbindlich festgelegt, kündigt das BMWK an. Doch:  Auch nach den gesetzlichen Festlegungen sind im Genehmigungsverfahren weitere Gelegenheiten zur Stellungnahme vorgesehen.
Für eine an die H2-Kernnetz-Planung anschließende umfassende Wasserstoffnetz-planung wird in der zweiten Stufe ein integrierter Netzentwicklungsplan (NEP) Erdgas und Wasserstoff für die Jahre 2025-2037 und danach alle zwei Jahre auf rollierender Basis entwickelt.

Weiter gab das BMWK bekannt: Die Bundesregierung verfolgt das Ziel eines privatwirtschaftlichen Aufbaus des Wasserstoff-Kernnetzes, das durch Netzentgelte finanziert werden soll. Nach aktueller Planung soll ein möglichst bundesweit einheitliches Netzentgelt implementiert werden, das in der Hochlaufphase gedeckelt ist, um einen raschen Markthochlauf zu unterstützen. Die Netzentgelte sollen durch zeitliche Streckung auf ein marktgängiges Niveau gebracht werden. Dazu wird aktuell unter Einbeziehung der Möglichkeit einer subsidiären Teilabsicherung durch den Bund ein detailliertes Konzept entwickelt.

Lesen Sie dazu auch unseren Bericht, Teil eins: Aktueller Planungsstand für das überregionale Wasserstoff-Kernnetz