Die Bundesnetzagentur hat am vergangenen Mittwoch, 12. Juli,  die Zuschläge in den Offshore WindAusschreibungen für nicht zentral voruntersuchte Flächen zum Gebotstermin 1. Juni 2023 bekannt gegeben. Für alle vier ausgeschriebenen Flächen wurde erstmals ein dynamisches Gebotsverfahren durchgeführt. Dieses erzielte die Gesamtsumme von 12,6 Mrd. Euro. Aus anderer Perspektive, der BP und auch der DUH,  haben wir, Umwelt- und Energie-Report am gestrigen Montag, 17. Juli, darüber berichtet

" Die Ergebnisse bestätigen die Attraktivität von Investitionen in Offshore-Windenergie in Deutschland... !"Klaus Müller
Die Ergebnisse bestätigen die Attraktivität von Investitionen in Offshore-Windenergie in Deutschland… !”Klaus Müller

„Die Ergebnisse bestätigen die Attraktivität von Investitionen in Offshore-Windenergie in Deutschland,“ konstatierte  Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur nachdem die Ergebnisse vorlagen. Und weiter gab er sich fast euphorisch als er feststellte: „Der Wettbewerb um die Offshore-Windenergie ist hoch wie nie. Die Ergebnisse sind ein wichtiger Schritt zur Erreichung des Offshore-Ausbauziels von 30 GW bis 2030.“

Gegenstand der Ausschreibungen waren vier Flächen mit einem Ausschreibungsvolumen von insgesamt 7.000 MW. Drei Flächen für Offshore-Windparks mit einer Leistung von jeweils 2.000 MW liegen in der Nordsee und eine Fläche mit einer Leistung von 1.000 MW liegt in der Ostsee. Die Flächen N-11.1, N-12.1, N-12.2 in der Nordsee liegen etwa 120 km nordwestlich von Helgoland und die Fläche O-2.2 in der Ostsee ca. 25 km vor der Insel Rügen. Die Inbetriebnahme der Windparks ist für das Jahr 2030 vorgesehen.

Den Zuschlag erhielten für die Fläche N-11.1 die Bieterin bp OFW Management 1 GmbH zu einem Gebotswert von 1,83 Mio. Euro/MW, für die Fläche N-12.1 die Bieterin North Sea OFW N12-1 GmbH & Co. KG zu einem Gebotswert von 1,875 Mio. Euro/MW , für die Fläche N-12.2 die Bieterin bp OFW Management 3 GmbH zu einem Gebotswert von 1,56 Mio. Euro/MW und für die Fläche O-2.2 die Bieterin Baltic Sea OFW O2-2 GmbH & Co. KG zu einem Gebotswert von 2,07 Mio. Euro/MW. Das entspricht einer Zahlung des jeweils bezuschlagten Bieters in Höhe von 3,66 Mrd. Euro für die Fläche N-11.1, einer Zahlung von 3,75 Mrd. Euro für die Fläche N-12.1, einer Zahlung von 3,12 Mrd. Euro für die Fläche N-12.2 und einer Zahlung von 2,07 Mrd. Euro für die Fläche O-2.2.

Mit dem Zuschlag erhalten die erfolgreichen Bieter Anspruch auf Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens zur Errichtung und zum Betrieb von Windenergieanlagen auf der Fläche

"...die Erlöse aus den Offshore Ausschreibungen fließen zu 90 Prozent in die Stromkostensenkung und zu jeweils fünf Prozent in den Meeresnaturschutz...!"; Bild Trianel
“…die Erlöse aus den Offshore Ausschreibungen fließen  zu 90 Prozent in die Stromkostensenkung und zu jeweils fünf Prozent in den Meeresnaturschutz…!”; Bild Trianel

sowie Anspruch auf Anschluss und Netzanbindungskapazität.

Die Durchführung des dynamischen Gebotsverfahrens war erforderlich geworden , da zum Gebotstermin für die Nordsee-Flächen jeweils acht, für die Ostseefläche neun Gebote mit einem Gebotswert von null Cent pro Kilowattstunde eingereicht wurden. Ziel des dynamischen Gebotsverfahrens ist die wettbewerbliche Differenzierung der Gebote bei Vorliegen mehrerer Null-Cent-Gebote für eine Fläche. Die Bieter mit der jeweils höchsten Zahlungsbereitschaft für eine Fläche erhielten den Zuschlag.

Die Ermittlung der Zuschlagsberechtigten erfolgte dabei online in mehreren Gebotsrunden mit ansteigenden Gebotsstufen. Durchgeführt wurden mehrere Gebotsrunden pro Tag. Insgesamt wurden 64 Gebotsrunden für die Fläche N-11.1, 65 Gebotsrunden für die Fläche N-12.1, 55 Gebotsrunden für die Fläche N-12.2 und 72 Gebotsrunden für die Fläche O-2.2 durchgeführt.

Wie Klaus Müller weiter bekannt gab fließen die Erlöse aus den Offshore Ausschreibungen  zu 90 Prozent in die Stromkostensenkung und zu jeweils fünf Prozent in den Meeresnaturschutz sowie die Förderung einer umweltschonenden Fischerei. Die für den nachhaltigen Meeresschutz bestimmten Anteile der jeweils bezuschlagten Gebotswerte müssen innerhalb eines Jahres an den Bundeshaushalt geleistet werden. Die Stromkostensenkungskomponente ist über einen Zeitraum von 20 Jahren in gleichbleibenden jährlichen Raten zu zahlen an den anbindungsverpflichteten Übertragungsnetzbetreiber beginnend mit dem Fertigstellungstermin des Windparks ab dem Jahr 2030.

Lesen Sie dazu auch unseren Bericht: Windparks brauchen künftig keine Subventionen mehr …?…!!!…

und auch: BP vollziehtmassiven Einstige in den Offshore-Windmarkt in Kontinentaleuropa