Die Bundesnetzagentur hat das Ausschreibungsvolumen für Wind an Land  zum Gebotstermin am ersten August deutlich gekürzt. Das  beklagte der Bundesverband Windenergie (BWE) am vergangenen Donnerstag, 20. Juli. Als möglichen Grund für die Kürzung gibt der BWE an:  „… weil sie eine Unterzeichnung der Ausschreibung befürchtet!“ Die Kürzungen gehen jedoch zu weit, befindet der Bundesverband WindEnergie BWE.

„Aus unserer Sicht ist diese Kürzung zu umfangreich ", ... Bärbel Heidebroek, bild bwe
„Aus unserer Sicht ist diese Kürzung zu umfangreich “, … Bärbel Heidebroek, bild bwe

Und BWE-Präsidentin Bärbel Heidebroek konkretisierte: „Die Bundesnetzagentur reduziert das Volumen für die kommende Ausschreibungsrunde von ursprünglich rund 3.200 MW auf nur noch 1666 MW.  Aus unserer Sicht ist diese Kürzung zu umfangreich. Allein aus diesem Jahr liegen noch Genehmigungen im Umfang von 2.145,5 MW vor, die noch nicht an Ausschreibungen teilgenommen haben. Aus den Genehmigungen der Jahre 2020, 2021 und 2022 stehen weitere 1.205,2 MW bereit. Die potenzielle Gebotsmenge liegt damit also bei 3.350,7 MW. Vor diesem Hintergrund ist die Kürzung überzogen.“

Der BWE verweist in seiner Stelllungnahme darauf, dass er bereits am 18. Juli gemeinsam mit dem Verband VDMA Power Systems sowie der Deutschen WindGuard die neuen Zubauzahlen für das erste Halbjahr 2023 vorgestellt habe.Umwelt- und Energie-Report hatte ausführlich berichtet, s. unten.

Die Verbände konstatieren, dass der Zubau in Deutschland zwar weiter an Fahrt aufgenommen hat, jedoch noch immer nicht die zum Erreichen der Ausbauziele notwendige Dynamik erreicht wird. In den beiden bisherigen Ausschreibungsrunden 2023 wurde 2.999 MW bezuschlagt. Damit erreichen die Zuschläge des ersten Halbjahres 2023 fast das Niveau des gesamten Vorjahres.

„Um eine rege Teilnahme an künftigen Ausschreibungsrunden und damit den Zubau der kommenden Jahre zu sichern, plädiert der BWE dafür, die Ausschreibungsvolumen nicht unnötigerweise zu beschneiden. Um schon jetzt für das kommende Jahr eine Perspektive zu sichern ist es darüber hinaus erforderlich, den Höchstwert für die Gebote des Jahres 2024 frühzeitig festzulegen. Er sollte dabei mindestens auf dem Niveau des Jahres 2023 belassen werden, um die noch nicht abgeebbten Preis- und Zinsanstiege abzufedern“, empfiehlt  Bärbel Heidebroek.

Wind: „Schlüsselwert sind und bleiben die Neugenehmigungen” …