Am vergangenen  Dienstag, 22. August,  legte der Expertenrat für Klimafragen – wie Umwelt- und Energie-Report am vergangenen  Mittwoch  berichtet, seine Bewertung der Maßnahmen aus dem Klimaschutzprogramm vor. Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung kommentierte sogleich: „Die Stellungnahme reiht sich ein in eine wachsende Zahl von Gutachten, die alle zu einem sehr ähnlichen Ergebnis kommen: Die Sektoren Energie und Industrie sind weitgehend auf Kurs bei der Erreichung der Klimaziele, im Gebäudesektor droht eine kleine Lücke, der Verkehrssektor verfehlt die Ziele mit großem Abstand!“

 „...im Verkehrssektor wären ebenfalls zusätzliche Maßnahmenvorschläge für das Klimaschutzsofortprogramm zwingend notwendig und nach dem geltenden Klimaschutzgesetz sogar verpflichtend...!" Kerstin Andreae
„…im Verkehrssektor wären ebenfalls zusätzliche Maßnahmenvorschläge für das Klimaschutzsofortprogramm zwingend notwendig und nach dem geltenden Klimaschutzgesetz sogar verpflichtend…!” Kerstin Andreae

Kerstin Andreae verweist auch darauf mit dem Gebäudeenergiegesetz und dem Wärmeplanungsgesetz wird versucht, im Gebäudesektor gegenzusteuern. Gerade im Verkehrssektor wären ebenfalls zusätzliche Maßnahmenvorschläge für das Klimaschutzsofortprogramm zwingend notwendig und nach dem geltenden Klimaschutzgesetz sogar verpflichtend. Die BDEW-Vorsitzende: „Wir fordern daher eine Strategie, wie wir 15-Millionen-E-Autos bis 2030 auf die Straße bekommen. Neben einem starken Angebot an Lademöglichkeiten müssen E-Autos finanziell attraktiver werden und in einem Massenmarkt zur Verfügung stehen!“

Zugleich erklärt Kerstin Andreae aber auch ganz kategorisch: „Die geplante Aufweichung der Sektorenziele lehnen wir ab. Wir sehen mit Sorge, dass Ziele faktisch auf andere Sektoren übertragen werden können und dadurch zudem Ambitionen in einzelnen Sektoren nachlassen!“

Und auch die BDEW-Spitzenfrau gesteht ein: „Die Herausforderungen für den Energiesektor mit Blick auf die 2030-Ziele sind enorm.    Die politischen Zielsetzungen sind nur erreichbar, wenn die Ausbauziele für Erneuerbaren Energien, der Zubau von wasserstofffähigen Kraftwerken, der Netzausbau sowie eine Vielzahl von weiteren Entwicklungen bis 2030 vollumfänglich erfüllt werden.

Im Zentrum steht der Ausbau der Erneuerbaren Energien. Es gilt, den Ausbau der Photovoltaik im Vergleich zu 2022 zu verdreifachen, den Ausbau der Windenergie sogar zu vervierfachen. Die Bundesregierung hat mit Gesetzesänderungen bereits wichtige Erleichterungen bei den Genehmigungsverfahren auf den Weg gebracht. Diese müssen jedoch auch von den Genehmigungsbehörden umgesetzt werden, damit die zuletzt immer längeren Realisierungszeiten wieder deutlich verkürzt werden. Darüber hinaus sollten die Verfahren auf allen Ebenen weiter durch Standardisierung und Vereinfachung verschlankt werden.

Wenn der Kohleausstieg bis 2030 erreicht werden soll, ist zudem beim Zubau zusätzlicher steuerbaren Leistung in Form von wasserstofffähigen Gaskraftwerken Eile geboten. Projektrealisierungszeiten im Kraftwerksbau betragen zwischen vier und sieben Jahren. Daher ist es sinnvoll, dass das Bundeswirtschaftsministerium nun mit der Kraftwerksstrategie den Anreiz für Investitionen in steuerbare Leistung vorzieht. Zugleich bedarf es eines schnellen Hochlaufs an Wasserstoff sowie der H2-Infrastruktur und darüber hinaus einer Förderung der Wirtschaftlichkeit des Einsatzes von Wasserstoff, damit der Energiesektor schnell klimaneutral werden kann.“

Lesen Sie dazu auch unseren Bericht: Die nationalen Klimazielebis 2030 und 2045 werden verfehlt

und auch: Klimaschutzlücke ist zu zwei Dritteln auf den verkehrssektor zurückzuführen