Die Sprengstoffanschläge auf die Nord-StreamPipelines eins und zwei Ende September 2022 spielten auch während der Regierungspressekonferenz in Berlin am vergangenen Montag, 28. August, eine wichtige Rolle. Umwelt- und Energie-Report hatte während der gesamten internationalen Ermittlungen auch  immer wieder berichtet, s. unten. Aktuell wird immer deutlicher wie politisch  hochbrisant die Ermittlungsergebnisse in Richtung Attentäter der Sprengungen sind.

Am vergangenen Montag also stellte eine Journalistenkollegin dem Stellvertretenden

 „Frage:... keine Belege für die Verwicklung der USA in Nord-Stream-Anschläge gefunden....!?" ,Regierungspressekonferenz..., Bild Christian Plambeck
Frage:… keine Belege für die Verwicklung der USA in Nord-Stream-Anschläge gefunden….!?” ,Regierungspressekonferenz…, Bild Christian Plambeck

Regierungssprecher Wolfgang Büchner die Frage : „Herr Büchner, am Freitag haben „Spiegel“ und ZDF berichtet, dass die mutmaßlichen Nord-Stream-Attentäter vor und nach dem Anschlag in der Ukraine gewesen seien. Im Bundeskanzleramt sei längst die Entscheidung gefallen, dass Deutschland selbst dann, wenn Ukrainer hinter dem Anschlag stehen sollten, weiterhin Waffen liefern werde.
Wie ist die Position des Bundeskanzlers? Liefert Deutschland weiterhin Waffen an die Ukrainer, auch wenn ukrainische Täter hinter dem Anschlag stecken?“

Stellvertretender Regierungssprecher Wolfgang  Büchner wehrt gleich ab: „Ich will mich überhaupt nicht an irgendwelchen Spekulationen beteiligen. Das vorweg.
Die Ermittlungen zu den Explosionen an den Nord-Stream-Pipelines laufen grundsätzlich über den Generalbundesanwalt in Karlsruhe. Der Generalbundesanwalt, der auch das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei beauftragt hat, ermittelt seit Anfang Oktober in der Sache. Er hat die Hoheit über das Verfahren. Fragen zum Sachstand des Ermittlungsverfahrens selbst, sind deshalb immer an den Generalbundesanwalt zu richten. Die Bundesregierung gibt über den ganzen Sachverhalt keine Auskunft.
Unabhängig davon und bitte nicht in Verbindung mit dem ersten Teil, den ich gerade gesagt habe, steht natürlich das Wort des Bundeskanzlers. Wir unterstützen die Ukraine bei ihrer Verteidigung so lange, wie dies notwendig ist!“

Ein Journalistenkollege setzt mit einer Zusatzfrage gleich nach: „Sie sprachen gerade die Ermittlungen der Bundesanwaltschaft an. Am 15. August hat sich der Bundeskanzler vor Bürgern in Brandenburg festgelegt, dass die Ermittler der Bundesanwaltschaft keine Belege für die Verwicklung der USA in Nord-Stream-Anschläge gefunden hätten. Das sagte er dort wortwörtlich vor Bürgern.
Warum äußert sich Bundeskanzler Olaf Scholz nicht in ähnlicher Deutlichkeit zu klaren Spuren der Ermittler in Richtung der Ukraine?“
Wolfgang  Büchner versucht abzuwiegeln und antwortet: „Das habe ich Ihnen gerade erklärt: Weil es gegenwärtig ein Ermittlungsverfahren gibt, das beim Generalbundesanwalt liegt. Solange dieses Ermittlungsverfahren läuft, werden wir uns dazu nicht weiter einlassen.
Der Journalistenkollege gibt nach einer solchen Antwort keine Ruhe und stellt die nächste Zusatzfrage:

 „..Der Bundeskanzler hat sich festgelegt, dass die Ermittler der Bundesanwaltschaft keine Belege für die Verwicklung der USA in Nord-Stream-Anschläge gefunden hätten ....“ ?; Wolfgang Büchner, bild bu reg Stffen Kugler
„..Der Bundeskanzler hat sich festgelegt, dass die Ermittler der Bundesanwaltschaft keine Belege für die Verwicklung der USA in Nord-Stream-Anschläge gefunden hätten …?.“ ; Wolfgang Büchner, bild bu reg Stffen Kugler

„Zu den USA kann er sich also äußern, aber nicht zur Ukraine. Das verstehe ich nicht !“
Doch  Büchner blockiert fast:“ Ich kann Ihnen nicht mehr sagen als das, was ich Ihnen jetzt hier vorgetragen habe!“
Ein weiterer Journalistenkollege will vom Sprecher Maximilian Kall, dem Sprecher von Bundesinnenministerin Nancy Faeser, wissen: „Frage: Innenministerin Faeser hat, wenn ich mich richtig erinnere, nach dem Bekanntwerden dieser Rechercheergebnisse gesagt, sie gehe davon aus, dass gegen Täter Anzeigen gestellt und Strafverfahren eingeleitet würden. Nur um das sicherzustellen: Gilt das auch für den Fall, dass sich herausstellen sollte, dass Täter in irgendeiner Weise mit Institutionen des Staates der Ukraine verbunden sind, zum Beispiel über eine Zugehörigkeit zu Streitkräften?“
Maximilian Kall bestätigt dann: „Auch die Bundesinnenministerin hat in dem „Spiegel“-Interview ganz klar gesagt, dass sie über Folgerungen nicht spekuliert, die aus den Ermittlungen möglicherweise irgendwann zu ziehen sein werden. Sie hat auch genauso klar wie Regierungssprecher Herr Büchner gerade auf die laufenden Ermittlungen des Generalbundesanwalts verwiesen und gesagt, dass sie sich erhofft, dass diese Ermittlungen des Generalbundesanwalts so viele Anhaltspunkte ergeben, dass die Täter, die diesen Sabotageakt ausgeführt haben, irgendwann vor Gericht gestellt werden können. Aber es ist eine rechtsstaatliche Selbstverständlichkeit, dass Täter für eine solche Tat irgendwann vor Gericht gestellt werden sollen!“

Eine Journalistenkollegin lässt sich damit nicht abspeisen und stellt eine Zusatzfrage: ” Gilt diese rechtsstaatliche Selbstverständlichkeit auch für den Fall, dass mutmaßliche Täter in irgendeiner Weise mit dem ukrainischen Staatsapparat verbunden wären?“

Maximilian Kall, weicht er mit seiner Antwort zunächst aus …?: „Auch das wäre ja Sache der Justiz. Genau so etwas in einem Prozess aufzuklären und dann aufgrund einer Anklage des Generalbundesanwalts im Verfahren, in einem Strafprozess genau so etwas zu klären, das wäre dann Sache der Justiz!“

Lesen Sie dazu auch unseren Bericht: Neue Informationen zu den Sprengungen der Erdgaspipelines