Die EU-Kommission hat am vergangenen Montag, 25.September  Maßnahmen verabschiedet, die sowohl den Verkauf von Mikroplastik als solchem untersagt, als auch von Produkten, denen Mikroplastik bewusst zugesetzt wurde, und die diese Partikel bei der Verwendung freisetzen.

 „.. Mit dem Verbot von Mikroplastik wird ein ernstes Problem für die Umwelt und die Gesundheit der Menschen angegangen .......  !" Virginijus Sinkevičius
Mit dem Verbot von Mikroplastik wird ein ernstes Problem für die Umwelt und die Gesundheit der Menschen angegangen ……. !” Virginijus Sinkevičius

EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius begründete den Schritt so: Durch ein Verbot von bewusst zugesetztem Mikroplastik wird ein ernstes Problem für die Umwelt und die Gesundheit der Menschen angegangen. Mikroplastik findet sich in den Meeren, in Flüssen und an Land sowie in Lebensmitteln und Trinkwasser. Die heutige Beschränkung betrifft sehr kleine Partikel, sie ist aber ein großer Schritt zur Verringerung der vom Menschen verursachten Umweltverschmutzung.“

Auf der Grundlage der von der europäischen Chemikalienagentur ECHA vorgelegten wissenschaftlichen Erkenntnisse hatte die EU-Kommission einen Beschränkungsvorschlag im Rahmen der europäischen Chemikalien- REACH-Verordnung ausgearbeitet. Diesem haben die EU-Mitgliedstaaten zugestimmt. Vor der Annahme wurde er erfolgreich durch das Europäische Parlament und den Rat geprüft. In hinreichend begründeten Fällen gelten für die betroffenen Akteure Ausnahmeregelungen und Übergangsfristen für die Anpassung an die neuen Vorschriften.

Definition und Beispiele: Der verabschiedeten Beschränkung liegt eine weit gefasste Definition von Mikroplastik zugrunde – sie umfasst alle synthetischen Polymerpartikel unter 5 Millimeter, die organisch, unlöslich und schwer abbaubar sind. Ziel ist es, die Emissionen von bewusst verwendetem Mikroplastik aus möglichst vielen Produkten zu verringern. Einige Beispiele für gängige Produkte, die unter die Beschränkung fallen, sind:

  • Das Granulatmaterial, das auf künstlichen Sportflächen verwendet wird – die größte Quelle von bewusst verwendetem Mikroplastik in der Umwelt;
  • Kosmetika, bei denen Mikroplastik für vielfältige Zwecke verwendet wird, z. B. für die Exfoliation der Haut (Mikroperlen) oder die Erzielung einer spezifischen Textur, eines Duftstoffs oder einer bestimmten Farbe;
  • Detergenzien, Weichmacher, Glitter, Düngemittel, Pflanzenschutzmittel, Spielzeug, Arzneimittel und Medizinprodukte, um nur einige zu nennen. Produkte, die an Industriestandorten verwendet werden oder bei der Verwendung kein Mikroplastik freisetzen, sind vom Verkaufsverbot ausgenommen. Die Hersteller müssen jedoch Anweisungen geben, wie das Produkt verwendet und entsorgt wird.

Die nächsten Schritte: Die ersten Maßnahmen, z. B. das Verbot von losem Glitter und Mikroperlen, werden angewendet, sobald die Beschränkung in 20 Tagen in Kraft tritt. In anderen Fällen wird das Verkaufsverbot nach einem längeren Zeitraum in Kraft treten. Das gibt den betroffenen Interessenträgern Zeit zur Entwicklung und Umstellung auf Alternativen.