Der Bundestag hat am vergangenen Donnerstag , wie auch von Umwelt- und Energie-Report ( U + E) zuvor angekündigt, s. unten , das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) verabschiedet.    Die Bundesregierung will mit dem Gesetz  den Endenergieverbrauch in Deutschland deutlich senken. Ingbert Liebing Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) kommentierte den Bundestagsbeschluss  am selben Tag gegenüber U + E und erklärte:

Wir begrüßen, dass die geplanten Zwischenziele für das Jahr 2040 gestrichen wurden und auch das

  Ingbert Liebing:  "Nationale Wasserstrategie erhöht den Primärenergieeinsatz um bis zu 30 Prozent ...!!! , bild cdu sh
Ingbert Liebing: “Nationale Wasserstrategie erhöht den Primärenergieeinsatz um bis zu 30 Prozent …!!! , bild cdu sh

Primärenergieziel für 2045 komplett entfallen ist. Kritisch bewerten wir, dass für kommunale Unternehmen unterschiedliche Anforderungen gelten sollen, wodurch sie gegenüber privaten Unternehmen benachteiligt werden.

Energieeffizienz ist ein wichtiger Baustein der Energiewende. Deshalb ist das Energieeffizienzgesetz richtig. Die geplanten Ziele können nur erreicht werden, wenn Unternehmen zusätzliche Effizienzanstrengungen leisten. Die kommunalen Unternehmen unterstützen bereits heute die Klimaziele durch regelmäßige Investitionen in Energieeffizienz. Auch ihre Kunden unterstützen sie mit umfangreichen Energiedienstleistungsangeboten bei der Effizienzsteigerung!“

Liebing betonte in dem Zusammenhang der VKU habe sich während des laufenden Gesetzgebungsprozesses vor allem für praktikable und konkrete Regelungen sowie flexiblen Vorgaben eingesetzt. Deshalb begrüße er und sein Verband , dass während des Gesetzgebungsverfahrens die ursprünglich geplanten Zwischenziele für das Jahr 2040 gestrichen wurden und auch das Primärenergieziel für 2045 komplett entfallen ist.

Liebing wörtlich : „Wir begrüßen auch, dass nun in den Regelungen zur Vermeidung und Nutzung der Abwärme die technischen, wirtschaftlichen und betrieblichen Belange berücksichtigt werden. Gleiches gilt für die Regelungen zu Rechenzentren. Mit den Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Klimaschutz und Energie werden die zusätzlichen Energieeffizienzanforderungen für Rechenzentren, die vor dem 1. Januar 2024 den Betrieb aufnehmen, aufgehoben.

Die starren Vorgaben des Gesetzentwurfs kollidieren jedoch erheblich mit steigenden Anforderungen an die Ver- und Entsorgung. Allein aktuell in der Planung befindliche Vorgaben für die Wasserwirtschaft können laut Nationaler Wasserstrategie den Primärenergieeinsatz um bis zu 30 Prozent erhöhen. Grund dafür sind höhere Anforderungen, unter anderem an Wasseraufbereitung und Ressourcenrückgewinnung in Zeiten des Klimawandels. Das Energieeffizienzgesetz blendet diesen Zielkonflikt leider weiterhin vollständig aus.

Für seinen Verband betonte Liebing noch mal der VKU habe sich gegen eine gesetzliche Benachteiligung von kommunalen Unternehmen gegenüber privaten Unternehmen ausgesprochen. Und der Bundesrat habe richtigerweise vorgeschlagen, dass auch kommunal getragene Einrichtungen, Unternehmen und Anstalten keine öffentlichen Stellen im Sinne des Gesetzes sind und daher von den Umsetzungspflichten des Bundesgesetzes auszunehmen sind. Liebings Fazit: „Die erforderliche Klarstellung hat der Bundestag bei seinen heutigen Beratungen jedoch nicht aufgegriffen. Damit gelten für kommunale Unternehmen weiterhin verschiedene Vorgaben, was die Umsetzung erschwert.

Zwar ist die im Gesetz vorgesehene Vorbildrolle der öffentlichen Hand nachvollziehbar, aber das darf nicht zu einer Wettbewerbsverzerrung zum Nachteil kommunaler Unternehmen führen. Für kommunale und private Unternehmen müssen dieselben Anforderungen gelten.“