„Das Verbrauchervertrauen zum  Gebrauchtkauf digitaler Geräte muss gestärkt werden“, empfahl  Tabea Rößner, Mitglied der Grünen im Bundestagsausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz am vergangenen Montag, 11. September in einem gesonderten Statement zur Lage.
Und sie vertritt darin die Ansicht mit dem Recht auf Reparatur „…werden wir politische Anreize setzen, auf reparierte und generalüberholte Geräte statt Neukauf zurückzugreifen. Das Recht auf Reparatur

"...wir werden politische Anreize setzen, auf reparierte und generalüberholte Geräte statt Neukauf zurückzugreifen...!"  Tabea Rößner bild grüne
“…wir werden politische Anreize setzen, auf reparierte und generalüberholte Geräte statt Neukauf zurückzugreifen…!” Tabea Rößner bild grüne

verlangt allerdings auch ein Umdenken in den Köpfen von Verbraucher*innen, das wir befördern wollen. Denn die aktuellen Zahlen zeigen, dass bisher erst ein Fünftel der Deutschen digitale Endgeräte wie Handys, Laptops oder Tablets gebraucht kauft. Dabei machen Verbraucher*innen überwiegend gute Erfahrungen mit dem Gebrauchtkauf digitaler Endgeräte, wie die heute veröffentlichte Studie der Verbraucherzentralen zeigt!“

Tabea Rößner fordert in dem Zusammenhang aber auch um das Vertrauen der Verbraucher*innen in den Reparatur- und Zweitmarkt zu stärken, müsse eine klare Unterscheidung zwischen generalüberholter und Second-Hand-Ware bestehen. Sie fordert geradezu: „Gewährleistungsrechte müssen wie beim Neukauf gelten, damit keine Benachteiligung besteht. Außerdem muss sichergestellt sein, dass Sicherheitsupdates auch noch nach vielen Jahren verfügbar sind, selbst wenn der Hersteller den Softwaresupport schon eingestellt hat. Sinnvoll wäre auch, wenn Hersteller ihre Quellcodes veröffentlichen, damit das Gerät lange nutzbar bleibt.

Die Grünen-Politikerin ist sich sicher „ politisch haben wir schon einiges erreicht und weiteres wird in den kommenden Monaten folgen: Mit den neuen Ökodesign-Regeln für Handys und Tablets müssen Ersatzteile für sieben Jahre verfügbar sein. Im Rahmen des europäischen Rechts auf Reparatur wollen wir dafür sorgen, dass auch herstellerunabhängige Reparaturbetriebe einfachen und bezahlbaren Zugang zu Ersatzteilen haben!“

Tabea Rößner kündigt jetzt bereits an Verbraucherministerin Steffi Lemke werde  noch Ende des Jahres ein Reparaturgesetz vorlegen, das die Verfügbarkeit von Ersatzteilen und den Zugang zu Reparaturinformationen wie Reparaturanleitungen, Bauplänen und dergleichen sicherstellen soll. Zudem stehe ein Förderprogramm in den Startlöchern, mit dem Reparaturinitiativen gestärkt werden sollen.