Die EU-Kommission hat am vergangenen Montag , 16. Oktober,  konkrete Maßnahmen vorgeschlagen, um die Verschmutzung der Umwelt durch Mikroplastik über die unbeabsichtigte Freisetzung von Kunststoffpellets zu verhindern. Umwelt- und Energie-Report hatte schon aus deutscher Sicht darüber berichtet, s. unten.

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„Mikroplastik ist allgegenwärtig…. !” Virginijus Sinkevičius

Die EU-Kommission  Vorsichtsmaßnahmen will nun -entlang der gesamten Lieferkette – soll  die Freisetzung von Pellets um bis zu 74 Prozent verringert werden. EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius begründete den neuen Schritt so: „Mikroplastik ist allgegenwärtig, und wir müssen der Verschmutzung an der Quelle Einhalt gebieten. Deshalb zielt der heutige Vorschlag darauf ab, das Austreten von Kunststoffpellets in unsere Umwelt zu verhindern, um unsere Ökosysteme und unsere Gesundheit zu schützen und Wirtschaftszweige zu unterstützen, die auf gesunde Böden und saubere, kunststofffreie Flüsse und Ozeane angewiesen sind.“

Kunststoffpellets sind der Rohstoff für die Herstellung aller Kunststoffe, auch als Kerzen, Noppen und Harzpellets bezeichnet. Bei den meisten Pellets handelt es sich um Mikroplastik mit einer Größe bis zu 5 Millimetern. Während der Herstellung oder anderer Prozesse in der Lieferkette kann ein Teil dieser Pellets in die Umwelt gelangen oder verloren gehen. Derzeit werden jedes Jahr zwischen 52 und 184 Tausend Tonnen Pellets in die Umwelt freigesetzt, da die gesamte Lieferkette unsachgemäß gehandhabt wird.

Gemeinsame EU-weite Maßnahmen sollen aber auch dazu beitragen, gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Betreiber zu schaffen, heißt es im Statement der Kommission dazu.

Zur Bekämpfung vermeidbarer Pellet-Verluste hatte die Kommission am vergangenen Montag, 16. Oktober, auch einen Vorschlag unterbreitet: Der umfasst:

  • Bewährte Praktiken für Betreiber: je nach Größe der Anlage oder Transporttätigkeit müssen sich die Betreiber an bestimmte bewährte Handhabungspraktiken halten. Diese wurden bereits von Vorreitern umgesetzt.
  • Obligatorische Zertifizierung und Selbsterklärungen: Um die zuständigen nationalen Behörden bei der Überprüfung der Einhaltung der Vorschriften zu unterstützen, sollten größere Marktteilnehmer ein von einem unabhängigen Dritten ausgestelltes Zertifikat erhalten, während kleinere Unternehmen Selbsterklärungen über ihre Konformität abgeben sollten.
  • Eine harmonisierte Methode zur Schätzung von Verlusten: um die Betreiber bei der Überwachung ihrer Verluste zu unterstützen und einige der verbleibenden Datenlücken zu schließen, werden die Normungsgremien eine harmonisierte Methodik entwickeln. Sie sollte auch die Rechenschaftspflicht erhöhen, indem das Bewusstsein für die Auswirkungen der verschiedenen Praktiken auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit geschärft wird.
  • Weniger strenge Anforderungen für KMU: Es werden weniger strenge Anforderungen insbesondere für Kleinst- und Kleinunternehmen gelten.

Wie geht es nun weiter?:  Der Vorschlag der Kommission geht nun an das Europäische Parlament und den Rat der EU-Staaten. Nach Annahme und Inkrafttreten der Verordnung beginnt eine Übergangsfrist von 18 Monaten.

Lesen Sie dazu auch unseren Bericht: Mikroplastik in der Umwelt auch durch Abrieb begrenzen