In einem gemeinsamen Brief an die Fraktionsvorsitzenden des Deutschen Bundestages und auch an die Abgeordneten der zuständigen Bundestagsausschüsse haben sich der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Bundesverband der Energie und Wasserwirtschaft (BDEW) für ein synchrones Auslaufen der Energiepreisbremsen und der Mehrwertsteuersenkung auf Gas und Fernwärme zu Ende März 2024 – sowie eine rechtzeitige verbindliche Entscheidung dazu – ausgesprochen.

„...die schwierige und hektische Situation des Jahreswechsels 2022/2023 nicht erneut ... ", Ramona Pop , bild vzbv
…die schwierige und hektische Situation des Jahreswechsels 2022/2023 nicht erneut … “, Ramona Pop , bild vzbv

„Das wichtigste gemeinsame Interesse von Politik, Energiewirtschaft sowie Verbraucherinnen und Verbrauchern sollte es sein, die schwierige und hektische Situation des Jahreswechsels 2022/2023 bei der Einführung der Energiepreisbremsen nicht erneut herbeizuführen“, schreiben in dem gemeinsamen Brief Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung und Ramona Pop, Vorständin des vzbv.Und sie verweisen darauf die aktuelle Unklarheit über das Auslaufen der Entlastungsmaßnahmen für Verbraucherinnen und Verbraucher habe jedoch das Potenzial, erneut für Verunsicherung bei Kundinnen und Kunden sowie bei den Energieversorgern auszulösen. Bis zum heutigen Tag sei nicht klar, ob bereits zum 31.Dezember 2023 die Absenkung der Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme bzw. das Auslaufen der Preisbremsen zum 31.Dezember 2023 oder deren Verlängerung bis zum 31.März 2024 umzusetzen ist. Die beiden Verbände fordern ganz eindeutig: Hier brauche es nun eine rasche Klarstellung.

Notwendig sei dies auch, um eine fristgerechte Kommunikation möglicher Preisänderungen zu ermöglichen: „Die nun diskutierten Vorhaben haben massive Auswirkungen auf die energiewirtschaftlichen Prozesse und sind – wie auch bei der Einführung der Preisbremsen – nur mit entsprechendem Vorlauf umsetzbar“, heißt es in dem Brief weiter. Dafür sei es jedoch unabdingbar, dass

Kerstin Andreae: „.Eine vorgezogene Erhöhung der Mehrwertsteuer und ein Auslaufen der Energiepreisbremsen zum Jahreswechsel kämen zur Unzeit......!" bild BDEW
Kerstin Andreae: „.Eine vorgezogene Erhöhung der Mehrwertsteuer und ein Auslaufen der Energiepreisbremsen zum Jahreswechsel kämen zur Unzeit……!” bild BDEW

in politischen Entscheidungen energiewirtschaftliche Gegebenheiten berücksichtigt und verbindliche Aussagen rechtzeitig getroffen werden. Nur so können eine reibungslose Anpassung umgesetzt und Irritationen bei Endkunden vermieden werden.

„Viele Verbraucherinnen und Verbraucher zahlen aktuell noch immer höhere Energiepreise als 2021 vor der Energiepreiskrise. Eine vorgezogene Erhöhung der Mehrwertsteuer und ein Auslaufen der Energiepreisbremsen zum Jahreswechsel kämen zur Unzeit. Viele Verbraucherinnen und Verbraucher könnten erneut in Zahlungsschwierigkeiten geraten und hätten wohl kaum Verständnis für diese Maßnahmen“, erklären Kerstin Andreae und Ramona Pop. Der BDEW und der vzbv sprechen sich daher klar für ein synchrones Auslaufen der Preisbremsen und der temporären Mehrwertsteuersenkung auf Gas und Wärme zum 31.März 2024 aus. Denn: „Verbraucherinnen und Verbraucher werden so in der kommenden Heizsaison mit allen Unwägbarkeiten weiterhin vor hohen Preisen geschützt und sind zudem in der Lage, die Änderungen bei den Entlastungen transparent nachzuvollziehen.“

Lesen Sie dazu auch unseren Bericht: “Forderung der Verlängerung der Energiepreisbremsen und .. richtig !”

und auch unseren heutigen Bericht : “… angedachte Verlängerung der Preisbremsen …” …nein…???…ja …!!!”