Dass die im Zuge der Entlastungen in der Energiekrise auf 7 Prozent ermäßigten Mehrwertsteuersätze für Gas und Fernwärme nach einem gestrigen Beschluss der Bundesregierung, Mittwoch 11. Oktober ,  ab dem Jahreswechsel wieder voll mit 19 Prozent besteuert werden, ist sogleich beim Verband Kommunaler Unternehmen  (VKU) und auch beim Bundesverband der Wasser- und Energiewirtschaft (BDEW) sehr kritisch aufgenommen worden.

" Die notwendige Gesetzesänderung für das vorzeitige Auslaufen hat die Bundesregierung heute auf den Weg gebracht !"....Christiane Hoffmann bild bundesreg Sebastian Bolesch
Die notwendige Gesetzesänderung für das vorzeitige Auslaufen hat die Bundesregierung heute auf den Weg gebracht !”….Christiane Hoffmann bild bundesreg Sebastian Bolesch

Die stellvertretende Regierungssprecherin Christiane Hoffmann hatte zuvor bei einer Pressekonferenz in Berlin. erklärt:  “Die notwendige Gesetzesänderung für das vorzeitige Auslaufen hat die Bundesregierung heute auf den Weg gebracht !”   Die entsprechende Regelung solle in das Wachstumschancengesetz aufgenommen werden, das derzeit parlamentarisch beraten werde.

  VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing,  teilte uns, Umwelt- und Energie-Report ( U + E) gestern, Mittwoch 11. Oktober,  seine Erst-Einschätzung zur Kabinettsentscheidung mit und erklärte: „Die Bundesregierung hat heute formell die Umsatzsteuererhöhung auf Gas- und Wärmelieferungen auf den Weg gebracht und damit das parlamentarische Verfahren begonnen. Der Ball liegt jetzt im Bundestag und Bundesrat. Wir halten diese Entscheidung in der aktuellen Situation für falsch.

Diese Steuererhöhung würde die Gas- und Wärmepreise ab 1.1.2024 um 12 Prozentpunkte verteuern und damit die Bürgerinnen und Bürger mitten in der Heizsaison belasten. Allein die Staatskasse profitiert. Wir hoffen, dass die Abgeordneten des Deutschen Bundestags besonnen diese Entscheidung

„...Das wäre ein Unding. ...!"    Kerstin Andreae
„...Das wäre ein Unding. …!” Kerstin Andreae

korrigieren und die Steuererhöhung im Parlament stoppen.“

Und auch Kerstin Andreae, Vorsitzende der  Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) erklärte uns gegenüber: “Mitten in der Heizperiode will die Bundesregierung die Abgabenlast auf Gas erhöhen. Es besteht damit jetzt die Gefahr, dass die Gaspreise für viele Haushalte steigen. Das wäre ein Unding, zumal weitere Preisrisiken aufgrund der geopolitischen Lage entstanden sind. Zur Verlängerung der Energiepreisbremsen gibt es zudem immer noch keine Klarheit. Der Deutsche Bundestag sollte den heutigen Kabinetts-Beschluss daher kippen. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten in der kommenden Heizsaison mit allen ihren Unwägbarkeiten vor hohen Preisen geschützt werden. Deshalb haben sich BDEW und der Verbraucherzentrale Bundesverband klar für ein synchrones Auslaufen der Preisbremsen und der temporären Mehrwertsteuersenkung auf Gas und Wärme erst zum 31.03.2024 ausgesprochen. Nach dem schwierigen vergangenen Winter ist es wichtig, den Energiekundinnen und -kunden Stabilität und Sicherheit bei den Energiepreisen zu signalisieren.“

Lesen Sie dazu auch unseren Bericht:  Gas und Fernwärme: „…synchrones Auslaufen der Energiepreisbremsen und der MwSt !“

und auch:  „… angedachte Verlängerung der Preisbremsen …“ nein …???…ja…!!!“