Die EU-Kommission hat eine Änderung  des bisher Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen zur Krisenbewältigung und zur ‘Gestaltung des Wandels‘  am vergangenen Dienstag, 21. November, angenommen. Mit dieser Änderung wird  grünes Licht gegeben  insbesondere die Geltungsdauer der Bestimmungen, die es den Mitgliedstaaten erlauben, begrenzte Beihilfebeträge  und Beihilfen zum Ausgleich “…des beispiellosen Anstiegs der Energiepreise   die durch den Krieg Russlands gegen die Ukraine entstanden sind”,  um sechs Monate zu verlängern.

Kommissar Didier Reynders, zuständig für Wettbewerbspolitik, erklärte dazu: Die „…begrenzte Anpassung des Zeitplans für das Auslaufen der Bestimmungen wird die Mitgliedstaaten in die Lage versetzen, bei Bedarf an dem Sicherheitsnetz für betroffene Unternehmen festzuhalten, und den

"... Die begrenzte Anpassung des Zeitplans wird den Mitgliedstaaten die verwaltungstechnische Durchführung der Maßnahmen erleichtern.“ ...!" Didier Reynders, dild eu
“… Die begrenzte Anpassung des Zeitplans wird den Mitgliedstaaten die verwaltungstechnische Durchführung der Maßnahmen erleichtern …!” Didier Reynders, dild eu

Mitgliedstaaten die verwaltungstechnische Durchführung der Maßnahmen erleichtern.“

Diese Anpassung des Zeitplans   eröffnet den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, ihre Förderregelungen sicherheitshalber für die Heizperiode in diesem Winter beizubehalten.    Gleichzeitig wird den Mitgliedstaaten über die Heizperiode im Winter hinaus zusätzlich Zeit eingeräumt, um die Maßnahmen, die sie unter Umständen ergreifen müssen, umzusetzen. Dies wird den Mitgliedstaaten die

Der bisher  befristete Rahmen hatte die Mitgliedstaaten bisher  in die Lage versetzt, Unternehmen, die von erheblichen wirtschaftlichen Unsicherheiten, Störungen von Handelsströmen und Lieferketten sowie von außergewöhnlich starken und unerwarteten Preiserhöhungen (insbesondere bei Erdgas, Strom, zahlreichen anderen Inputs, Rohstoffen und Primärgütern) betroffen sind, rasch und wirksam zu unterstützen. Diese Auswirkungen hatten zusammengenommen zu einer beträchtlichen Störung im Wirtschaftsleben aller Mitgliedstaaten geführt, von der eine Vielzahl von Wirtschaftszweigen betroffen war.

Die Kommission führt in ihrem begleitenden Statement weiter aus: Obwohl der Angriffskrieg Russlands andauert, erweist sich die EU-Wirtschaft als widerstandsfähig gegenüber den aufgetretenen Schocks. Die Lage auf den Energiemärkten scheint sich, insbesondere in Bezug auf die Gas- und die durchschnittlichen Strompreise, stabilisiert zu haben. Wenngleich die Gefahr des Eintretens von Energieversorgungsengpässen insgesamt – unter anderem aufgrund der von den Mitgliedstaaten ergriffenen Maßnahmen zur Diversifizierung der Energiequellen – zurückgegangen ist, wird in der Wirtschaftsprognose vom Herbst 2023 festgestellt, dass der anhaltende Krieg Russlands gegen die Ukraine und die Zunahme der allgemeinen geopolitischen Spannungen nach wie vor Risiken bergen und weiterhin für Unsicherheit sorgen. Trotz des insgesamt positiven Trends sind die Energiemärkte weiterhin anfällig.

Angesichts der Rückmeldungen der Mitgliedstaaten, die im Rahmen einer Umfrage vom 20. Juli 2023 und einer Konsultation vom 06. November   eingegangen sind, hat die Kommission Änderungen der Bestimmungen des Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels angenommen, die es den Mitgliedstaaten ermöglichen, weiterhin Folgendes zu gewähren:

  • Begrenzte Beihilfebeträge (Abschnitt 2.1 des Befristeten Rahmens): Dieser Abschnitt wird um sechs Monate bis zum 30. Juni 2024 verlängert. Darüber hinaus werden die für begrenzte Beihilfebeträge geltenden Obergrenzen wie folgt angehoben, um die bevorstehende Heizperiode in diesem Winter abzudecken: von 250.000 Euro auf 280.000 Euro für die Landwirtschaft, von
    "...um die bevorstehende Heizperiode in diesem Winter abzudecken: von 250.000 Euro auf 280.000 Euro für die Landwirtschaft...!"
    “...um die bevorstehende Heizperiode in diesem Winter abzudecken: von 250.000 Euro auf 280.000 Euro für die Landwirtschaft…!”

    300.000 Euro auf 335.000 Euro für Fischerei und Aquakultur und von 2 Millionen Euro auf 2,25 Millionen Euro für alle anderen Sektoren.

  • Beihilfen zum Ausgleich der höheren Energiepreise (Abschnitt 2.4 des Befristeten Rahmens): Dieser Abschnitt wird ebenfalls um sechs Monate bis zum 30. Juni 2024 verlängertAuf der Grundlage dieses Abschnitts können die Mitgliedstaaten weiterhin Unterstützung gewähren, indem sie einen Teil der Mehrkosten für Energie abdecken, sofern die Energiepreise das Vorkrisenniveau deutlich übersteigen.

Die angenommenen Änderungen berühren – laut Kommission – nicht die übrigen Bestimmungen des Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels:

  • Die anderen krisenbezogenen Abschnitte des Rahmens , über Liquiditätshilfen in Form von staatlichen Garantien und zinsvergünstigten Darlehen sowie Abschnitt 2.7 über Maßnahmen zur Senkung der Stromnachfrage,  werden nicht über die derzeit geltende Frist, d. h. über den 31. Dezember 2023, hinaus verlängert.

Die Abschnitte des Rahmens, die den Übergang einer klimaneutralen Wirtschaft betreffen und darauf abzielen, die europäische Wirtschaft weiter zu dekarbonisieren und ihre Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu beschleunigen (Abschnitte 2.5, 2.6 und 2.8), sind von der heutigen Änderung nicht betroffen und gelten bis zum 31. Dezember 2025.

Die Kommission kündigte an sie werde  die wirtschaftlichen Entwicklungen weiterhin genau verfolgen und bei Bedarf umgehend auf etwaige neue Krisensituationen reagieren. Zurzeit beabsichtigt sie jedoch nicht, die Mitgliedstaaten erneut zu den speziell krisenbezogenen Instrumenten des Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels zu konsultieren, die am 30. Juni 2024 auslaufen werden.