Das Europäische Parlament und die EU-Staaten  haben im Bereich Umweltpolitik –hier bei Verbringung von Abfällen  und bei der neuen Richtlinie über den strafrechtlichen Schutz  der Umwelt Einigung erzielt . Dies wurde am vergangenen Freitag, 17. November  von der Kommission besonders wohlwollend aufgenommen.

  • Mit den   neue Regeln für die Verbringung von Abfällen sollt verhindert werden, dass die EU ihre ökologischen Herausforderungen in Drittländer exportiert.   Kunststoffabfälle  aus der EU in Nicht-OECD-Länder auszuführen wird verboten. Nur wenn strenge Umweltauflagen erfüllt sind, dürfen einzelne Länder diese Abfälle fünf Jahre nach Inkrafttreten der neuen Vorschriften noch in Empfang nehmen.
  • Diese neuen Vorgaben ergänzen so die neue  Richtlinie über den strafrechtlichen Schutz  der Umwelt. Das ist die zweite Einigung von Rat und Parlament, die von der Kommission begrüßt wird. Die neue Richtlinie verpflichtet die EU-Staaten, die Definition von Umweltstraftaten sowie wirksame abschreckende Sanktionen für Straftäter in ihr Strafrecht aufzunehmen. Der neue Rechtsrahmen soll  dazu beitragen, dass schwere Umweltstraftaten nicht ungestraft bleiben.
 „Umweltkriminalität verursacht verheerende Schäden für unsere Umwelt.....  !" Virginijus Sinkevičius
Umweltkriminalität verursacht verheerende Schäden für unsere Umwelt….. !” Virginijus Sinkevičius

Und EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius nutzte noch mal die  Einigung zum Kampf gegen Umweltkriminalität und hob deutlich hervor:Umweltkriminalität verursacht verheerende Schäden für unsere Umwelt, schadet unserer Gesundheit und unserer Wirtschaft. Zu lange haben Kriminelle von schwachen Sanktionen und mangelnder Durchsetzung profitiert.“

Ausfuhren von Abfällen: Die neuen Vorschriften werden nach Darstellung der Kommission die Nutzung von Abfällen als Ressource erleichtern und werden als  ein Beitrag zum Ziel des europäischen Grünen Deals betrachtet , die Umweltverschmutzung zu verringern und die Kreislaufwirtschaft voranzubringen. Angesichts der globalen Probleme des drastischen Anstiegs der Mengen an Kunststoffabfällen und der Herausforderungen für deren nachhaltige Bewirtschaftung wollen die EU-Gesetzgeber mit dieser Maßnahme Umweltzerstörungen und -verschmutzungen in Drittländern verhindern, die durch in der EU anfallende Kunststoffabfälle verursacht werden.

Abfälle, die für das Recycling geeignet sind, können nur dann aus der EU in Nicht-OECD-Länder ausgeführt werden, wenn sie sicherstellen, dass diese nachhaltig damit umgehen können. Und weiter beschreibt die Kommission dank  moderner digitalisierter Verfahren würde es einfacher sein, Abfälle zum Recycling innerhalb der EU zu verbringen. Auch die Durchsetzung und Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des illegalen Handels mit Abfällen wird verstärkt.

Die Kommission wird dann künftig auch Abfallausfuhren in OECD-Länder überwachen und Maßnahmen ergreifen, wenn diese Ausfuhren im Bestimmungsland zu Umweltproblemen führen. Darüber hinaus müssen alle EU-Unternehmen, die Abfälle in Länder außerhalb der EU ausführen, sicherstellen, dass die Anlagen, die ihre Abfälle erhalten, einer unabhängigen Prüfung unterzogen werden, aus der hervorgeht, dass sie diese Abfälle auf umweltgerechte Weise bewirtschaften.

Kampf gegen Umweltkriminalität – die Kommission fasst es hier  noch konkreter: Entsprechend

„Die Kommission wird dann künftig auch Abfallausfuhren in OECD-Länder überwachen und Maßnahmen ergreifen, wenn .....!" Bild Abf. Stadtr. Hamburg
Die Kommission wird dann künftig auch Abfallausfuhren in OECD-Länder überwachen und Maßnahmen ergreifen, wenn …..!” Bild Abf. Stadtr. Hamburg

der neuen Regeln müssen Verstöße gegen Umweltauflagen wie illegaler Handel mit Chemikalien oder Quecksilber und illegales Recycling von Schiffen in allen EU-Mitgliedstaaten als Straftaten behandelt werden.

Ähnliche Arten und Höhen von Sanktionen für natürliche und juristische Personen werden in der gesamten EU gelten. Das wird dazu beitragen, eine einheitlichere Anwendung zu gewährleisten und ihre abschreckende Wirkung zu verstärken. So werden beispielsweise die illegale Sammlung, Beförderung und Behandlung von Abfällen oder das Inverkehrbringen von illegal geschlagenem Holz oder Holzerzeugnissen aus illegal geschlagenem Holz in den Mitgliedstaaten mit Freiheitsstrafe im Höchstmaß von mindestens fünf Jahren geahndet. Die maximalen Geldbußen für Unternehmen, die solche Straftaten begehen, sollten mindestens 5 Prozent des weltweiten Gesamtumsatzes oder 40 Millionen Euro betragen.

Da es sich bei der Umweltkriminalität um ein komplexes globales Phänomen handelt, das Anstrengungen verschiedener Behörden erfordert und oft grenzüberschreitende Auswirkungen hat, wird die neue Richtlinie die Zusammenarbeit und Koordinierung der Behörden in der EU und auf internationaler Ebene erleichtern.

Nächste Schritte: Das Europäische Parlament und der Rat müssen beide Rechtsakte noch formell annehmen, bevor sie in Kraft treten können !