Gleich nach der  Entscheidung vom  Bundesverfassungsgericht am vergangenen Mittwoch 15. November, dass Investitionsmittel aus dem Corona-Fonds nicht in den Klima- und Transformationsfonds hätten übertragen werden dürfen, es geht um 60 Milliarden, gab  Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH) plausible Hinweise wie es trotzdem erfolgreich mit weiteren Klimaschutzmaßnahmen weitergehen könnte.

"Stopp klimaschädlicher Subventionen wie die Dienstwagen- oder Dieselsubventionen bringt ... , bild dugr
Stopp klimaschädlicher Subventionen wie die Dienstwagen- oder Dieselsubventionen bringt … , Jürgen Resch bild dugr

Und auch er konstatierte : „Nach der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist es zwingend notwendig, dass die Bundesregierung alle Klimaschutzmaßnahmen, die ohne Mehrkosten für den Bundeshaushalt sind oder gar diesen entlasten, sofort ergreift!“

Und er zauberte das   Tempolimit von 100 km/h auf Autobahnen und 80 km/h außerorts sowie 30 km/h  aus dem Hut und bilanzierte: „…innerorts spart es jährlich mehr als 11 Millionen Tonnen CO2. Der Stopp klimaschädlicher Subventionen wie die Dienstwagen- oder Dieselsubventionen entlasten den Haushalt sogar um viele Milliarden Euro. Damit lassen sich aufkommensneutral die aktuell diskutierten Unterstützungen für die Menschen bei der Gebäudesanierung und Wärmewende finanzieren. Die Bundesregierung muss das Klimaschutzprogramm endlich anpassen, sonst wird das von uns angerufene Bundesverfassungsgericht dies einfordern.“

Wie war die Ausgangslage? Die hat das Bundespressweamt der Bundesregierung am vergangenen Freitag, 17. November, so beschrieben: Ende 2021 hatten Wirtschaft und Gesellschaft massiv mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie zu kämpfen. Mit Zukunftsinvestitionen wollte die Bundesregierung wichtige Impulse setzen, um gut aus der Krise zu finden. Viele Investitionen konnten jedoch pandemiebedingt nicht oder nicht vollständig getätigt werden. Die nicht verwendeten Mittel aus

" …. innerorts spart es jährlich mehr als 11 Millionen Tonnen CO2.....!" .Bild U +E
” …. innerorts spart es jährlich mehr als 11 Millionen Tonnen CO2…..!” .Bild U +E

Kreditermächtigungen – insgesamt 60 Milliarden Euro – sollten später für Klimaschutz, Energiewende und die Transformation der Wirtschaft verwendet werden können. Mit dem Zweiten Nachtragshaushalt für 2021 wurde dieses Geld deshalb dem Klima- und Transformationsfonds zugewiesen und beschlossen, es in Folgejahren auszugeben. Diese Praxis hat das Gericht nun für verfassungswidrig erklärt.

Und weiter ließ Bundeskanzler Olaf Scholz erklären: Klar sei, dass das Urteil weitreichende Auswirkungen auf den Klima- und Transformationsfonds haben werde. Denn „60 Milliarden Euro an Zuflüssen aus dem Jahr 2021 stehen nun nicht mehr zur Verfügung“. Die Bundesregierung wird deshalb den Wirtschaftsplan des Fonds zügig überarbeiten, die nötigen Veränderungen vornehmen und einen neuen Wirtschaftsplan beschließen.