Die Bundesnetzagentur hat am vergangenen Montag, 27.November,  nach einer zweiten Konsultation die Regelungen festgelegt, wie steuerbare Verbrauchseinrichtungen (z.B. Wärmepumpen und Ladeeinrichtungen für E-Autos) sicher und zügig in das Stromnetz integriert werden können  (Umwelt- und Energie-Report hat ausführlich berichtet, s. unten) und damit, wie Robert Busch, Geschäftsführer

„Die Regelung ist ein ausgewogener Kompromiss ....!" Robert Busch
Die Regelung ist ein ausgewogener Kompromiss ….!” Robert Busch

des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft (bne) einen Tag später, also am vergangenen Dienstag 28. November bestätigte, auch die Beschlüsse zur Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG veröffentlicht.

„Die Regelung ist ein ausgewogener Kompromiss zwischen Verbraucher- und Netzbetreiber-Interessen“,  kommentierte Robert Busch die neuen Regelungen.

Und weiter bestätigte er: „Mit der Regelung zu § 14a gibt es ab Januar ein Notfallinstrument für Netzengpässe. Darauf hat der bne lange hingearbeitet. Die Bundesnetzagentur betont dabei völlig zurecht, dass eine Drosselung für Wärmepumpen, Wallboxen und Co. die absolute Ultima ratio bleiben muss.

Im Gegenzug können Netzbetreiber Netzanschlüsse ab Januar nicht mehr verweigern und müssen reduzierte Netzentgelte anbieten. Das ist eine wichtige Voraussetzung für die Wärme- und Verkehrswende sowie eine gute Nachricht für alle Verbraucherinnen und Verbraucher!“

Doch auch Robert Busch sieht nicht alle Wünsche für seinen Verband erfüllt: „Leider kommt die sinnvolle Regelung zu zeitvariablen Netzentgelten erst 2025. Wir hätten uns hier eine parallele Einführung gewünscht. Richtigerweise hat die Bundesnetzagentur darauf verzichtet, absurd hohe Strafen einzuführen, die Verbrauchern gedroht hätten, wenn ihre Anlagen nicht den Steuerbefehlen entsprächen. Wir hatten uns für eine Abschaffung dieser Pönale eingesetzt.

Allerdings drohen den Verteilnetzbetreibern keine Sanktionen, wenn die Netze nicht bedarfsgerecht ausgebaut werden. Die mangelnde Eigenkapitalausstattung und die vielfach ausgebliebene bedarfsgerechte Modernisierung der Verteilnetze bergen die Gefahr, dass 14a von der Ausnahmeregelung zum Standardprozedere wird.“

Lesen Sie dazu auch unseren Bericht: Wärmepumpen und Ladeeinrichtungen für E-Autos  sicher in das Stromnetz integrieren