Während der sehr energiegeladenen, das heißt mit Energie hoch angereicherten  Regierungspressekonferenz in Berlin am vergangenen Mittwoch, 01. November, bestätigte Regierungssprecher Staatssekretär Steffen Hebestreit: „ Das Kabinett hat heute … die Verlängerung

"Die Bundesregierung hat Vorkehrungen getroffen, um Verbraucherinnen und Verbraucher gegen übermäßige Preisanstiege abzusichern. ...!!! , Steffen Hebstreit, bild brg Steffen Kugler
Die Bundesregierung hat Vorkehrungen getroffen, um Verbraucherinnen und Verbraucher gegen übermäßige Preisanstiege abzusichern. …!!! , Steffen Hebstreit, bild brg Steffen Kugler

zweier wichtiger Maßnahmen beschlossen, die der Dämpfung der Energiepreise auch in der jetzt anbrechenden Heizperiode dienen. -Auch wenn die Energiepreise seit Anfang des Jahres im Trend rückläufig sind, bleiben die Energiemärkte doch weiterhin ‑ aufgrund der geopolitischen Lage ‑ recht volatil. Die Bundesregierung hat Vorkehrungen getroffen, um Verbraucherinnen und Verbraucher gegen übermäßige Preisanstiege abzusichern.

Das Kabinett hat heute eine Verordnung auf den Weg gebracht, um die Entlastung durch die Energiepreisbremsen, die bereits gelten, bis zum 30. April 2024 zu verlängern. Das geht nach den Gesetzen zur Strom- und Gaspreisbremse und war auch eine Empfehlung der ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme im vergangenen Jahr. Die Preisbremsen sind damit allerdings noch nicht abschließend beschlossen. Das ist erst dann der Fall, wenn die EU-Kommission den entsprechenden Beihilferahmen verlängert und die Maßnahmen genehmigt. In diesem Prozess befinden wir uns im Augenblick. Mit der Verordnung schaffen wir aber die Voraussetzung, dass die Verlängerung der Preisbremsen dann so schnell wie möglich in Kraft treten kann!“

Ein Journalistenkollege wollte dann von Korbinian Wagner, dem Sprecher von Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck,  wissen:

„Frage: zur Verlängerung der Energiepreisbremsen … Herr Wagner, wann erwarten Sie denn eine Entscheidung der EU-Kommission über die beihilferechtliche Genehmigung, in den nächsten Tagen, in den nächsten Wochen?“

Korbinian Wagner bestätigte: „Es ist völlig richtig: Das Inkrafttreten der Energiepreisbremsen steht noch unter dem beihilferechtlichen Vorbehalt der Europäischen Kommission. Das BMWK ist in ganz intensiven Gesprächen mit der Europäischen Kommission. Ich kann Ihnen aber keinen Zeitplan nennen; denn das Verfahren liegt in der Hand der Europäischen Kommission!“

Eine Journalistenkollegin gab sich damit nicht zufrieden und stellte die Zusatzfrage:

„Die Verbände BDEW und VKU sagen, das Ganze ist zum 1. Januar eigentlich nicht mehr umsetzbar, weil diese Genehmigung noch nicht vorliegt und das Bundeskabinett diese Verordnung jetzt zu spät

 „...Das Inkrafttreten der Energiepreisbremsen steht noch unter dem beihilferechtlichen Vorbehalt der Europäischen Kommission. ?" ,Regierungspressekonferenz..., Bild Christian Plambeck
„…Das Inkrafttreten der Energiepreisbremsen steht noch unter dem beihilferechtlichen Vorbehalt … ” ,Regierungspressekonferenz…, Bild Christian Plambeck

beschlossen hat. Was sagen Sie zu der Äußerung der Verbände, die das dann umsetzen müssen, dass das Ganze zum 1. Januar nicht in Kraft treten kann bzw. dass das technisch nicht möglich ist?

Wagner wiederholte zunächst: „Wir sind, wie gesagt, in intensiven Gesprächen mit der Europäischen Kommission, um das Verfahren so schnell wie möglich voranzubringen. Der Kabinettsbeschluss heute zeigt ja, dass wir, bevor wir die beihilferechtliche Genehmigung haben, die verordnungsrechtliche Grundlage sozusagen auf Vorrat dafür schaffen. Wir sind mit allen Beteiligten im Gespräch, natürlich auch mit den angesprochenen Verbänden.

Die andere Maßnahme ergibt sich aus der neu beschlossenen Formulierungshilfe zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes. Danach wird die Bundesregierung auch für das erste Halbjahr 2024 einen Zuschuss zu den Kosten für den Betrieb der Übertragungsnetze zahlen. Dieser Zuschuss kommt aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds und beträgt auf Grundlage der von den Übertragungsnetzbetreibern prognostizierten Kosten bis zu 5,5 Milliarden Euro. Das stabilisiert die Übertragungsnetzentgelte, dämpft die Strompreise und kommt damit allen Stromverbraucherinnen und -verbrauchern zugute!“

Lesen Sie dazu auch unseren Bericht: Regierungspressekonferenz zu Lindners “Träumen” von einem Ausstieg aus dem Kohlestrom