Die  Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG)  mit Finanzierungsplänen für den raschen Aufbau eines Wasserstoff-Kernnetzes vorgelegt.

In seiner ersten Stellungnahme dazu  schlägt der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vor, die darin enthaltenen Pläne  auf die Verteilernetze auszuweiten und übt weitere deutliche Kritik.

„Ein solcher Zeitdruck ist unangemessen und der Sache abträglich...." Ingbert Liebing, foto vku
Ein solcher Zeitdruck ist unangemessen und der Sache abträglich….” Ingbert Liebing, foto vku

Zwar erklärte Ingbert Liebing, VKU-Hauptgeschäftsführer:  „Wir begrüßen das im Entwurf vorgesehene Finanzierungsmodell, da es Chancen und Risiken angemessen auf Netzbetreiber und Staat verteilen und damit einen raschen Aufbau eines Wasserstoff-Kernnetzes ermöglichen kann!“ Dann aber gibt es seitens Liebing Einschränkungen: „Der Entwurf greift allerdings zu kurz“, heißt es in seiner ersten Stellungnahme, „… weil er nur die Betreiber des Kernnetzes berücksichtigt. Der Finanzierungsvorschlag sollte deshalb ausdrücklich auch auf die Verteilernetzbetreiber ausgeweitet werden. Der Entwurf bietet  aus Liebings Sicht keine ausreichende Absicherung für Investitionen auf der Ebene des Gasverteilnetzes. Das gefährde den Um- und Ausbau der Gasnetze. Und er schlägt vor: Es solle  eine gemeinsame Regulierung geben , „…die für das Wasserstoff-Kernnetz und das Verteilernetz gilt. Zudem sollten Gas- und Wasserstoffnetze einer gemeinsamen Regulierung unterliegen!“

Es bleiben aus seiner Sicht aber  auch noch Fragen zur genauen Umsetzung des sogenannten Amortisationskontos offen. Und er befindet:  „Hier ist die Bundesnetzagentur gefragt!“ Und stellt er noch mal eindeutig klar…: „Unabhängig vom vorliegenden Gesetzentwurf kritisieren wir erneut die Frist zur Stellungnahme scharf: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat den vorliegenden Entwurf am Freitagmittag (03.Nov. d. Redakt.) mit Bitte um Stellungnahme bis Montag 17 Uhr gesendet. Wasserstoff ist ein wichtiger Baustein der Energiewende. Wir bringen gern unser Wissen und unsere Erfahrung in den Gesetzgebungsprozess ein. Ein solcher Zeitdruck ist unangemessen und der Sache abträglich.“