Um weiterhin die Ziele des Green Deal zu erreichen hatte die EU-Kommission bereits  am 22. März des Jahres  einen Vorschlag zum Anspruch auf Reparatur („Right to Repair“) vorgelegt.  Mit dem Entwurf sollte eine Reduktion des Abfallaufkommens und damit einen Beitrag zur Kreislaufwirtschaft angestrebt werden. Am vergangenen Dienstag, 21. November, lobte Tabea Rößner, Mitglied der Grünen im Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz, dass das EU-Parlament mit seiner neuen Positionierung den Richtlinienentwurf über ein Right to Repair nachschärft hat.

"...ehrgeizige Anforderungen für die bevorstehenden Trilog-Verhandlungen...!"  Tabea Rößner bild grüne
“…ehrgeizige Anforderungen für die bevorstehenden Trilog-Verhandlungen…!” Tabea Rößner bild grüne

Tabea Rößner in ihrer Äußerung dazu, auch gegenüber Umwelt- und Energie-Report: „Damit schaffen die Parlamentarier:innen ehrgeizige Anforderungen für die bevorstehenden Trilog-Verhandlungen, also zwischen Kommission, EU-Rat und EU-Parlament. Die Position stellt klar heraus, dass nur ein verbraucherfreundlich ausgestaltetes Reparaturrecht eine echte Veränderung zu einem nachhaltigen Konsumverhalten bewirken wird. sollen erwarten dürfen, dass ihre Produkte einfach, schnell und günstig reparierbar sind!“

Aus Sicht der Grünen ist : „Ein großer Gewinn für Verbraucher:innen …, dass sich nach einer Reparatur die Gewährleistung um ein Jahr verlängert. Das schafft Vertrauen in reparierte Produkte. Zudem sollen auch unabhängige Werkstätten Zugang zu Ersatzteilen und Informationen über die Produkte erhalten. Das ist gut, denn das kurbelt den offenen Reparaturmarkt an und macht Fachbetriebe wettbewerbsfähig. Daneben war uns immer wichtig, dass Praktiken wie die Serialisierung, die Reparaturen enorm erschweren, unterbunden werden. Nicht zuletzt freut es uns, dass auch der Einbau von Ersatzteilen aus 3D-Druck nicht behindert werden darf. Der Druck von Ersatzteilen spart viele Ressourcen, indem Ersatzteile anlassbezogen gedruckt und nicht auf Vorrat gelagert werden!“

Was aber aus Sicht der Grünen und hier besonders Tabea Rößnner „… noch zu kurz kommt, ist die Frage der Verantwortung von Online-Marktplätzen. Das Recht auf Reparatur gibt keine Antwort darauf, wer für die Reparatur verantwortlich wäre, wenn Online-Marktplätze keinen wirtschaftlich Verantwortlichen benennen können. Somit klafft ein Schlupfloch, wenn Produkte aus Drittstaaten online bestellt werden. An dieser Stelle muss auf EU-Ebene dringend nachgebessert werden!“

Und dennoch gibt die Grünen-Politikerin noch ein lobendes Schlusswort: „Nach langem Zögern der EU-Kommission begrüßen wir das Tempo, mit dem auf EU-Ebene am Recht auf Reparatur gearbeitet wird. Mit der baldigen Positionierung des EU-Rates kann der Trilog hoffentlich noch in diesem Jahr beginnen. Das sind gute Voraussetzungen dafür, dass das Gesetz noch vor der EU-Wahl im nächsten Jahr beschlossen werden könnte!“