Am  vergangenen Mittwoch, 29. November, gab die EU-Kommission die vorläufige Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat der EU-Staaten über verschärfte Regeln zu den Emissionen aus Industrie und von großen Intensivzuchtbetrieben bekannt . Maroš Šefčovič, Exekutiv-Vizepräsident der Kommission für den europäischen Grünen Deal, versicherte bei der Bekanntgabe zugleich: „Die modernisierten  Emissionsvorschriften werden den ökologischen Wandel fördern und unterstützen, der für die Verwirklichung dieser Ziele von entscheidender Bedeutung ist.

„Die modernisierten  Emissionsvorschriften werden den ökologischen Wandel fördern  ...!"  Maros Sefkovic
Die modernisierten  Emissionsvorschriften werden den ökologischen Wandel fördern …!” Maros Sefkovic

Jetzt müssen wir alle, Behörden und Unternehmen zusammenarbeiten, um diese neuen Vorschriften rasch und effizient umzusetzen.“

Weniger Schadstoff-Ausstoß, effizientere Verfahren und …. Das neue Gesetz soll dazu führen, dass  die Schadstoffemissionen aus Industrieanlagen wirksamer begrenzt werden. Im Vergleich zu der derzeit geltenden Richtlinie wird es demnach zusätzliche Emissionsquellen abdecken, Genehmigungsverfahren effizienter machen, die Verwaltungskosten senken, die Transparenz erhöhen und neue Technologien und andere innovative Ansätze stärker unterstützen. Mit dem überarbeiteten Gesetz werden auch die Vorschriften für die Gewährung von Ausnahmeregelungen zum weiteren Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit verschärft.

Wie Šefčovič erläuterte  soll Dank flexiblerer Genehmigungen   umweltfreundlichere Zukunftstechniken leichter getestet werden können. Ein neues Innovationszentrum für industrielle Transformation und Emissionen (INCITE) wird,  dem Kommissar zufolge, der Industrie dabei helfen, Lösungen zur Verminderung der Umweltverschmutzung und transformative Technologien zu finden. Schließlich müssen die Betreiber von Industrieanlagen Transformationspläne entwickeln, um die Null Schadstoff-Ziele der EU bis 2050, die Kreislaufwirtschaft und die Dekarbonisierung zu erreichen, und von flexiblen Genehmigungen zur Umsetzung tiefgreifender Transformationstechniken profitieren.

Wichtigste Neuerungen: Das neue Gesetz wird sich auf mehr Anlagen erstrecken, insbesondere:

  • Großflächige Intensivtierhaltungsbetriebe. Nach den neuen Vorschriften würden die größten Schweine- und Geflügelhaltungsbetriebe erfasst, während die Einbeziehung von Rinderhaltungsbetrieben zu einem späteren Zeitpunkt in einer Überprüfung bewertet wird. Alle betroffenen Betriebe unterliegen weniger strengen Genehmigungsregelungen als komplexe Industrieanlangen. Der Größe der Betriebe und ihrer Besatzdichte wird Rechnung getragen.
  • Gewinnung von Metallen und großmaßstäbliche Herstellung von Batterien. Diese Tätigkeiten werden in der EU erheblich ausgeweitet, um den ökologischen und digitalen Wandel zu ermöglichen. Die Governance-Mechanismen der überarbeiteten Richtlinie über Industrieemissionen werden das nachhaltige Wachstum dieser Tätigkeiten in der EU unterstützen und so zu den Zielen der Rechtsakte über kritische Rohstoffe und Netto-Null-Industrie beitragen.

Die verbesserten Maßnahmen in Bezug auf Sanktionen und Entschädigungsmöglichkeiten für Bürger werden  –  aus Sicht der Kommission -die Transparenz und die Beteiligung der Öffentlichkeit am Genehmigungsverfahren erhöhen und die Verwaltung und Durchsetzung des Umweltrechts stärken. Mit dem neuen EU-Portal für Industrieemissionen werden die Bürgerinnen und Bürger dann auf Daten zu Genehmigungen zugreifen können, die überall in Europa ausgestellt wurden, und einfach Einblicke in umweltschädliche Tätigkeiten in ihrer unmittelbaren Umgebung erhalten.

Nächste Schritte: Das Europäische Parlament und der Rat müssen nun die überarbeitete Richtlinie über Industrieemissionen und die neue Verordnung über das Industrieemissionsportal im Einklang mit der erzielten Einigung noch förmlich annehmen. Nach ihrer förmlichen Annahme treten sie am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

Sobald die überarbeitete Richtlinie über Industrieemissionen in Kraft tritt, haben die Mitgliedstaaten22 Monate Zeit, um die neuen Vorschriften umzusetzen.