Der EU-Energieministerrat hat am vergangenen Dienstag, 19. Dezember, die Verlängerung von drei Notfallverordnungen grundsätzlich gebilligt, die im Kontext der Energiekrise im Dezember 2022 verabschiedet wurden. Umwelt- und Energie-Report hat ausführlich berichtet, s. unten !

 „...die richtige Entscheidung diese Verordnung noch einmal bis Ende Juni 2025 zu verlängern. ...!"    Kerstin Andreae
„...die richtige Entscheidung diese Verordnung noch einmal bis Ende Juni 2025 zu verlängern. …!” Kerstin Andreae

Die formelle Verabschiedung erfolgte im schriftlichen Verfahren. Es handelte sich um die Verordnungen zur Festlegung eines Rahmens für einen beschleunigten Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien, zur Einführung von Solidaritätsmaßnahmen zur Vermeidung überhöhter Gaspreise und zur Einführung eines Marktkorrekturmechanismus.

„Die EU-Notfallverordnung zur Beschleunigung des Erneuerbaren-Ausbaus vereinfacht“, aus Sicht von  Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, „ die Genehmigungsverfahren für Erneuerbare-Energien-Anlagen und Netze deutlich!“

Und auch sie bestätigt: „Daher ist es die richtige Entscheidung diese Verordnung noch einmal bis Ende Juni 2025 zu verlängern. Insbesondere den Ausbau der Windenergie an Land haben die in Deutschland umgesetzten Maßnahmen aus der Verordnung bereits erheblich beschleunigt.

Aber auch für den Netzausbau ist die Verlängerung der EU-Notfallverordnung zur Beschleunigung des Erneuerbaren-Ausbaus wichtig, denn dort nehmen die Prozesse zur Erleichterung der praktischen Umsetzung gerade erst Fahrt auf und eine Beschleunigung ist dringend notwendig. Gleichzeitig bleibt es wichtig, auch die schnelle Umsetzung der überarbeiteten Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) weiter voranzutreiben. Nur so kann auch nach dem Auslaufen der Notfall-Verordnung eine Fortführung der Erleichterungen für den Erneuerbaren-Ausbau garantiert werden !“

Der EU-Energieministerrat hatte  am vergangenen Dienstag  auch die Solidaritätsmaßnahmen zur Vermeidung überhöhter Gaspreise verlängert. Doch Kerstin Andreae ist der Ansicht: „Auch wenn die Gasversorgung in Deutschland und der EU aktuell gewährleistet ist, bleiben Restrisiken, wie beispielsweise eine extreme Kältewelle oder der Ausfall von Importinfrastruktur. Hierauf gilt es, vorbereitet zu sein. Dennoch ist die Verlängerung der Solidaritätsmaßnahmen zur Vermeidung überhöhter Gaspreise in Hinblick auf ihre Wirkungsweise fraglich. Die in der Verordnung vorgesehenen Maßnahmen dürfen nur mit Bedacht eingesetzt werden. Zudem sollten Maßnahmen, die für eine konkrete Krisensituation entwickelt wurden, nicht dauerhaft verankert werden. Langfristig müssen wir den Krisenmodus wieder verlassen.

Die Verlängerung des Marktkorrekturmechanismus sehen wir kritisch. Seit seiner Einführung wurde der Mechanismus zwar noch nicht ausgelöst, da sich die Gaspreise unterhalb der Auslöseschwellen befanden. Trotzdem bringt der Mechanismus durch einen potenziellen Markteingriff Konsequenzen in Hinblick auf das Verhalten auf den Märkten mit sich. Diesen negativen Folgewirkungen steht kein direkter Nutzen gegenüber.“

Lesen Sie dazu auch unseren Bericht: EU-Notfallverordnung für beschleunigten Ausbau Erneuerbarer