Neuordnung der Netzkosten: “Dabei darf es allerdings keine Verlierer geben !”
„Durch den bislang regional sehr unterschiedlichen Ausbau erneuerbarer Energien ergeben sich regional mittlerweile deutliche Unterschiede bei den Netzkosten“, konstatierte am vergangenen Freitag, 01. Dezember auch Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU), nachdem die Bundesnetzagentur am gleichen Tag dazu ein Eckpunktepapier zur Verteilung der Mehrkosten , die in Stromnetzen mit besonders viel erneuerbarer Stromerzeugung entstehen, veröffentlicht hatte. Umwelt- und Energie-Report berichtet heute darüber an anderer
Stelle ausführlich, s. unten. Weiter zur Sache:
Weiter zur Sache und Liebing: In einer Ersteinschätzung des Eckpunktepapiers der Bundesnetzagentur bestätigte der VKU-Hauptgeschäftsführer auch noch mal: „Durch den bislang regional sehr unterschiedlichen Ausbau erneuerbarer Energien ergeben sich regional mittlerweile deutliche Unterschiede bei den Netzkosten. Die Mehrkosten sollen künftig bundesweit verteilt werden. Der Vorschlag der Bundesnetzagentur kann dazu beitragen, dass die Netzentgelte für Privathaushalte und Unternehmen bundesweit fairer verteilt werden!“
Und auch aus Liebings Sicht : „…profitieren vor allem Bundesländer, die in den Ausbau erneuerbarer Energien investieren davon. Das bedeutet auch eine Entlastung für Unternehmen und Haushaltskunden in den betreffenden Regionen und dies bei vergleichbar überschaubaren Zusatzbelastungen eines Haushaltes in Höhe von 8,40 Euro pro Jahr.
Wir begrüßen, dass die Bundesnetzagentur laut ihrem Entwurf das bestehende Instrument der Umlage nach § 19 Netzentgeltverordnung als bundesweiten Ausgleichsmechanismus nutzen will!“
Und auch Liebing bestätigt für seinen Verband: „Die Energiewende ist ein Gemeinschaftsprojekt. Deshalb ist es sinnvoll, die Mehrkosten gerecht zu verteilen. Dabei darf es allerdings keine Verlierer geben und das System muss sich an die weitere Entwicklung beim Hochlauf der Erneuerbaren Energien anpassen können. Wir begrüßen daher ausdrücklich, dass der konkrete Ausgleichsbetrag jährlich neu ermittelt werden soll.
Der VKU wird sich bis zum 31. Januar 2024 mit einer ausführlichen Stellungnahme zu den Netzentgelt-Vorschlägen beteiligen.“
Lesen Sie dazu auch unseren Bericht: „Wir wollen faire Netzentgelte für die
Menschen und Unternehmen
Und auch: „Wir werden die Vorschläge der Bundesnetzagentur genauer prüfen !“