Die Bundesnetzagentur hat am vergangenen Freitag, 01. Dezember,  ein Eckpunktepapier zur Verteilung der Mehrkosten veröffentlicht, die in Stromnetzen mit besonders viel erneuerbarer Stromerzeugung entstehen.

„Wir wollen faire Netzentgelte für die Menschen und Unternehmen, die in Regionen mit einem starken Ausbau der Erneuerbaren leben beziehungsweise wirtschaften. Die Energiewende ist eine Gemeinschaftsaufgabe, und Investitionen in die Netze kommen allen zugute. Wir wollen eine gerechtere Verteilung der Kosten erreichen,“ erklärte am vergangenen Freitag, 01. Dezember Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. Die Agentur hatte am gleichen Tag ein Eckpunktepapier zur

„Wir wollen faire Netzentgelte für die Menschen und Unternehmen ....!" Klaus Müller
„Wir wollen faire Netzentgelte für die Menschen und Unternehmen ….!” Klaus Müller

Verteilung der Mehrkosten veröffentlicht, die in Stromnetzen mit besonders viel erneuerbarer Stromerzeugung entstehen.

Müller ist sich sicher: „Es besteht große Einigkeit über den Handlungsbedarf bei den Netzentgelten. In Regionen, die deutlich mehr erneuerbaren Strom erzeugen als sie verbrauchen, entstehen für den Umbau der Netze erhebliche Kosten. Gleichzeitig versorgt der Strom nicht nur die Region, sondern ganz Deutschland. Die Netzentgelte in diesen Regionen sollen sinken. Dies führt auf der anderen Seite  zu überschaubaren zusätzlichen Kosten für alle Stromverbraucher in Deutschland. Wir wollen unseren Vorschlag nun mit der Politik, den Ländern, der Branche und zivilgesellschaftlichen Akteuren diskutieren.“

 Die  Netzagentur beabsichtigt, Netzbetreiber mit besonders hohen Kosten durch den Ausbau der erneuerbaren Stromerzeugung zu entlasten und alle Stromverbraucher fairer an den Kosten zu beteiligen.

Die Klaus Müller und seine Netzagentur    schlagen ein gestuftes Modell vor. Der erste Schritt ist die Ermittlung, ob ein Netzbetreiber von einer besonderen Kostenbelastung aus dem Ausbau der Erneuerbaren betroffen ist. Hierzu schlägt die Bundesnetzagentur eine Kennzahl vor, deren Grundlage die ans Netz angeschlossene erneuerbare Erzeugungsleistung bildet. Wenn diese Kennzahl eines Netzbetreibers einen festzulegenden Schwellenwert überschreitet, kann die in einem zweiten Schritt ermittelte Mehrbelastung bundesweit verteilt werden. In den betroffenen Regionen sinken die Netzentgelte.

Aktuell wären demnach  17 Netzbetreiber in Zuständigkeit der Bundesnetzagentur berechtigt, ihre Mehrkosten auf alles Stromverbraucher zu wälzen. Die begünstigten Netzbetreiber versorgen rund 10,5 Mio. Netznutzer. Bei ihnen würden die Netzentgelte um bis zu 25 Prozent sinken. Sie lägen damit meist unter und nur zum Teil noch leicht über dem Bundesdurchschnitt. Ein durchschnittlicher Haushalt (3.500 kWh/a) in den begünstigten Netzgebieten spart dadurch bis zu 120 Euro im Jahr.

Die Entlastung beträgt bezogen auf 2023 brutto rund 608 Mio. Euro. Entlastet werden vor allem Netzbetreiber in Brandenburg (217 Mio. Euro), Schleswig-Holstein (184 Mio. Euro) und Sachsen-Anhalt (88 Mio. Euro). Auch in Mecklenburg-Vorpommern (44 Mio. Euro), Bayern (40 Mio. Euro), und Niedersachsen (26 Mio. Euro) kommt es zu spürbaren Entlastungen. Geringere Entlastungen ergeben

"... wir wollen Netzbetreiber mit besonders hohen Kosten durch den Ausbau der erneuerbaren Stromerzeugung entlasten....!";
“… wir wollen Netzbetreiber mit besonders hohen Kosten durch den Ausbau der erneuerbaren Stromerzeugung entlasten….!”;

sich auch für einzelne Netzbetreiber in Baden-Württemberg, Hessen, Saarland und Rheinland-Pfalz. In den übrigen Bundesländern ergibt sich derzeit kein Wälzungsbetrag.

Die begünstigten Netzbetreiber erhaltender Agentur zufolge  in einem dritten Schritt einen finanziellen Ausgleich für die Mehrbelastung. Alle Stromverbraucher in Deutschland finanzieren die Kosten solidarisch, indem diese bundesweit gleichmäßig verteilt werden.

Konkret beabsichtigt die Bundesnetzagentur, den Mechanismus der Umlage nach § 19 StromNEV zu nutzen. Die Umlage ist ein etablierter Mechanismus zum Ausgleich bestimmter Netzkosten zwischen allen Netznutzern. Die § 19-Umlage ist Bestandteil des Strompreises. Sie dient dazu, entgangene Erlöse eines Netzbetreibers auszugleichen, die entstehen, weil bestimmte Verbraucher ein reduziertes Netzentgelt zahlen.

Der deutlichen Entlastung der betroffenen Regionen stehen damit überschaubare zusätzliche Kosten für alle Stromverbraucher gegenüber. Die § 19-Umlage würde von 0,4 ct/kWh (für 2024) auf 0,64 ct/kWh steigen. Dies bedeutet für einen durchschnittlichen Haushalt (3.500 kWh/a) zusätzliche Kosten von 8,40 Euro pro Jahr.

Zum Hintergrund erscheint heute ein weiterer Bericht von uns. Lesen Sie dazu: Wir werden die Vorschläge der Bundesnetzagentur genau prüfen