Mit ihrem  aktuellen neuen Bericht kommt die EU-Kommission in der hoch aufgeladenen Lage in Deutschland  vor allem zwischen Landwirtschaft und Bundesregierung wohl gezielt zur rechten Zeit. Der Bericht, abgefasst  für den Rat und das Europaparlament ,   ist am gestrigen Dienstag, 23. Januar erschienen. Er listet die Krisenmaßnahmen auf, mit denen die EU den Agrar- und Lebensmittelsektor in den Jahren 2014 bis 2023 unterstützt hat.

Es wurden demnach insgesamt „…63 außergewöhnliche Maßnahmen…“ im Wert von mehr als 2,5 Milliarden Euro beschlossen. Damit wurden Landwirtinnen und Landwirte sowie Erzeuger unterstützt,

„Damit wurden Landwirtinnen und Landwirte sowie Erzeuger unterstützt, ......!"
Damit wurden Landwirtinnen und Landwirte sowie Erzeuger unterstützt, ……!”

die von Produktionsverlusten, Preissenkungen, höheren Produktionskosten oder Unterbrechungen der Lieferkette betroffen waren bzw. sind.

Im Bericht heißt eine head-line: Stetige Solidarität der EU !

Und da heißt es weiter: Die Maßnahmen zeigen die anhaltende Solidarität der EU. Sie tragen der Tatsache Rechnung, dass der europäische Agrarsektor in den vergangenen zehn Jahren mit einer Vielzahl von Krisen konfrontiert war: dazu gehören die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie, der Krieg in der Ukraine, Tierseuchen, erhebliche Marktstörungen und extreme Wetterereignisse.

Und dann werden  Beispiele der Unterstützung genannt:

  • Mehr als 500 Millionen Euro für EU-Erzeuger von frischem Obst und Gemüse, die vom russischen Einfuhrverbot betroffen sind (Zeitraum 2014 bis 2018);
  • Zwei Stützungspakete in den Jahren 2015 und 2016 im Wert von insgesamt mehr als 800 Millionen Euro zur Stabilisierung des Milchmarkts und der Unterstützung bei der Bewältigung von Marktstörungen;
  • Rund 450 Millionen Euro zur Unterstützung des Weinsektors und zur Ermöglichung der Inanspruchnahme der Dringlichkeitsdestillation;
  • Ein Unterstützungspaket in Höhe von 500 Millionen Euro im März 2022 für Erzeuger, die am stärksten von den schwerwiegenden Folgen des Krieges in der Ukraine betroffen sind;
  • 156 Millionen Euro für Landwirte in Bulgarien, Ungarn, Polen, Rumänien und der Slowakei, die am stärksten von den gestiegenen Einfuhren von Getreide und Ölsaaten aus der Ukraine betroffen sind;
  • Finanzieller Ausgleich für Landwirte, die von den gesundheitspolizeilichen Kontroll- und Präventionsmaßnahmen zur Bekämpfung des Ausbruchs der Vogelgrippe betroffen sind;
  • 330 Millionen Euro im Juli 2023 für EU-Landwirte aus 22 Ländern, die unter spezifischen Problemen in verschiedenen Agrarsektoren leiden, etwa höheren Produktionskosten und den Auswirkungen extremer Wetterereignisse.

 Und dann heißt es schließlich in der Ankündigung des Berichtes: ‚Die landwirtschaftliche Erzeugung hängt von natürlichen Ressourcen und klimatischen Bedingungen ab und wird von Marktentwicklungen beeinflusst. Deshalb sieht die Verordnung über die gemeinsame Organisation der Agrarmärkte (GMO) außergewöhnliche Maßnahmen vor, wenn eine Krise oder eine drohende Krise eintritt und eine spezifische Reaktion erforderlich ist, um Marktstörungen zu verhindern und/oder deren Folgen abzumildern. Der Bericht belegt, dass das rechtliche Instrumentarium die notwendige Flexibilität bietet, um auf verschiedene Arten von Krisen zu reagieren. Die ergriffenen Maßnahmen haben sich als wirksam erwiesen!‘