„Mit dem Eckpunktepapier gibt die BNetzA endlich den lang ersehnten Startschuss für die Reform der Anreizregulierung, die entscheidend für den Erfolg der Energie- und Wärmewende ist. Das begrüßen wir“, konstatierte am vergangenen Donnerstag, 18. Januar,  Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des VKU, in  seiner Ersteinschätzung des Eckpunktepapiers der Bundesnetzagentur (BNetzA)  nachdem die Agentur am selben Tag das Papier  für die Überarbeitung der Entgeltregulierung vorgestellt hatte. Umwelt- und Energie-Reporthat bereits am gestrigen Sonntag, 21. Januar, über das Papier berichtet. (s. unten)

„... endlich der lang ersehnte Startschuss für die Reform der Anreizregulierung, ...."  Ingbert Liebing,  foto vku
„… endlich der lang ersehnte Startschuss für die Reform der Anreizregulierung, ….” Ingbert Liebing, foto vku

Als positiv beurteilt Liebing,  „…dass die BNetzA das Ziel einer effizienten Transformation der Netze teilt. Künftig will sie Änderungen bei Kosten für Netzbetreiber schneller berücksichtigen. Das ist richtig. Vorschläge wie einheitliche EK-Zinssätze für Neu- und Bestandsanlagen sowie deren Gültigkeit für eine komplette Regulierungsperiode gehen in die richtige Richtung, weil sie Investitionen attraktiver machen und für Planungssicherheit sorgen.

Sinnvoll sind die Vorschläge für die Gasverteilernetze in den Kommunen. Je nach Situation vor Ort und kommunaler Wärmeplanung werden sie entweder auf Wasserstoff oder grüne Gase umgerüstet, oder zu Speichern umgewidmet oder ganz stillgelegt. Auf all das ist die bisherige Regulierung nicht ausgelegt !“
Liebing lobt einerseits sehr,    „…dass die BNetzA nun beherzt handelt und die Nutzungsdauern bei der Abschreibung verkürzen und den Netzbetreiber erlauben will, Rückstellungen für die Kosten absehbarer Stilllegungen bilden zu dürfen. Das ist gut.  Für diese Forderungen hatte sich der VKU seit langem stark gemacht!“
Äußerst kritisch bewertet der BDEW Hauptgeschäftsführer, dass mit den Eckpunkten auch wesentliche Elemente der Anreizregulierung, die bislang sinnvoll waren, in Frage gestellt werden. „So kritisieren wir den  Vorschlag, das Konzept der Nettosubstanzerhaltung und die kalkulatorische Gewerbesteuer abzuschaffen!“
Liebing kündigt schließlich an: „Der VKU wird sich an umfassender Konsultation beteiligen, beginnend mit einer Stellungnahme zum Eckpunktepapier bis Mitte Februar 2024.“

Lesen Sie dazu auch unseren Bericht: Mit neuem Eckpunktepapier die Netzbetreiber stärker unterstützen