„Die Netzbetreiber unternehmen erfolgreich erhebliche Anstrengungen, um die Herausforderungen der Energiewende zu meistern“, bestätigte die Bundesnetzagentur am vergangenen Donnerstag, 18. Januar und kündigte zugleich an sie habe am selben Tag ein  Eckpunktepapier zur Weiterentwicklung der Kosten- und Anreizregulierung im Strom- und Gasbereich veröffentlicht  auch um  die Netzbetreiber  noch stärker zu unterstützen.

 „Die Dynamik der Energiewende verstärkt sich ....!" Klaus Müller
Die Dynamik der Energiewende verstärkt sich ….!” Klaus Müller

Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur . räumte in dem Zusammenhang ein: „Die Entgeltregulierung hat sich über die Jahre zu einem, dem Steuerrecht vergleichbaren Regelungsdickicht entwickelt. Sie soll insgesamt schneller und einfacher und vor allem weniger bürokratisch werden. Gleichzeitig sollen die Rahmenbedingungen verlässlich bleiben !“

Müller hob in seinem aktuellen Statement auch hervor: „Die Dynamik der Energiewende verstärkt sich. Die Stromnetze müssen beschleunigt ausgebaut und digitalisiert werden. Gasnetze können wir teilweise für Wasserstoff umrüsten. Der andere Teil wird perspektivisch stillgelegt. All das führt zu Änderungen der Kosten. Diese Änderungen wollen wir zukünftig kurzfristiger anpassen können, ohne dabei die Kosteneffizienz aus dem Blick zu verlieren.“

Der Agentur-Spitzenmann wies auch besonders darauf hin es sei ein wichtiges Anliegen der Branche  , „…Änderungen bei den Kosten der Netzbetreiber schneller zu berücksichtigen!“ Dazu schlägt nun die Bundesnetzagentur vor, die Regulierungsperioden von fünf auf drei Jahre zu verkürzen. Die Bundesnetzagentur ist aber auch offen für andere Vorschläge, die eine zeitgerechte Anerkennung der Kosten besser erreichen. Gleichzeitig müssen die Vorschläge praktisch umsetzbar sein und Anreize zur Kosteneinsparung setzen. 

Die Verkürzung der Regulierungsperiode bedeutet Beschleunigung, und Beschleunigung braucht eine vereinfachte Regulierung. Hierzu schlägt die Bundesnetzagentur Pauschalierungen in der Prüfung vor. Als ein  Beispiel dafür nennt sie  die Anwendung einer standardisierten Bestimmung der Kapitalkosten über einen sogenannten WACC, der eine Bestimmung der Kapitalkosten im Einzelfall ersetzt. Auch die Bestimmung des Umlaufvermögens will sie pauschalieren. Die Bundesnetzagentur schlägt auch vor, den Katalog der bisher jährlich zu ermittelnden und anzupassenden sog. dauerhaft nicht beeinflussbaren Kosten zu reduzieren.

Im Strombereich arbeitet die Bundesnetzagentur darauf hin wie sie eröffnet, die Energiewende beschleunigt, digitalisiert und in guter Qualität voranzubringen. Die Bundesnetzagentur will  in der Regulierung gezielte finanzielle Anreize zur Stärkung der Leistungsfähigkeit der Verteilnetzbetreiber setzen.

Im Gasbereich sollen die Nutzungsdauern bei der Abschreibung verkürzt werden. Anlagen sollen sich innerhalb der zu erwartenden wirtschaftlichen Nutzung noch amortisieren. Außerdem sollen Netzbetreiber Rückstellungen für die Kosten der absehbaren Stilllegung von Netzteilen bilden dürfen.

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