Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat am gestrigen Montag, 22. Januar,  bekannt gegeben, dass die Antrags- und Bewilligungspause aufgehoben wurde, die am 1. Dezember 2023 zentral für alle BMWK-Förderprogramme im Klima- und Transformationsfonds (KTF) verhängt worden ist. Diese Antrags- und Bewilligungspause war nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 erforderlich.

Robert Habeck: "Nun  können wieder Anträge in den Förderprogrammen gestellt werden...!!!"bild bmwi , steffen kugler
Robert Habeck: “Nun  können wieder Anträge in den Förderprogrammen gestellt werden…!!!”bild bmwi , steffen kugler

Nun  können wieder Anträge in den Förderprogrammen gestellt werden. Außerdem können bereits vorliegende Anträge nach Maßgabe der vorläufigen Haushaltsführung beschieden werden. -Dies betrifft im Einzelnen die Förderprogramme folgender Titel:

  • Nationale Klimaschutzinitiative
  • Beratung Energieeffizienz
  • Energieeffizienz in Industrie und Gewerbe
  • Programme und Maßnahmen der Energiewende in den Bereichen Erneuerbare Energien, Strom und Netze, Digitalisierung und
    Energieinfrastruktur
  • Aufbauprogramm Wärmepumpe
  • Serielle Sanierung
  • Transformation Wärmenetze
  • Zuschüsse für den Betrieb dekarbonisierter Wärmeinfrastrukturen
  • Wasserstoffeinsatz in der Industrieproduktion
  • Umsetzung der Nationalen Wasserstoffstrategie
  • DEU-FRA-Projekte IPCEI Wasserstoff
  • Wasserstoffstrategie Außenwirtschaft – Internationale Kooperation
    Wasserstoff
  • Dekarbonisierung der Industrie
  • Mikroelektronik für die Digitalisierung
  • Klimaneutrales Schiff
  • Industrielle Fertigung für mobile und stationäre Energiespeicher

Die Förderung von Maßnahmen der Energieeffizienz und Erneuerbarer Energien im Gebäudebereich (BEG) war von der Antrags- und Bewilligungspause ausgenommen; hier konnten ununterbrochen Anträge gestellt und beschieden werden.