Er sei gegen eine vorzeitige Anhebung des Umsatzsteuersatzes auf leistungsgebundene Erdgas- und Wärmelieferungen kündigte der Verband kommunaler Unternehmen (VKU)   am gestrigen Montag, 19. Februar, ganz klar und eindeutig an.  „Ein vorzeitiges Auslaufen zum 29. Februar 2024 – und damit eine Rückkehr der Umsatzsteuer von 7 auf 19 Prozent – lehnen wir strikt ab“, erklärte am selben Tag    VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing und verwies zugleich darauf: „Nach geltendem Recht endet der ermäßigte Umsatzsteuersatz für Gas- und Wärmelieferungen zum 31. März 2024. Dabei sollte es nun auch bleiben !“

  Ingbert Liebing: „... lehnen wir strikt ab...!",  bild Grün .Bunesreg. Stefan Kaminski.!!! , bild cdu sh
Ingbert Liebing: „… lehnen wir strikt ab…!“, bild Grün .Bunesreg. Stefan Kaminski.!!! , bild cdu sh

Der VKU veröffentlichte  bereits jetzt seine Einstellung  damit jeder Thema  im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anlässlich einer Befassung mit dem Thema  am morgigen  Mittwoch die Haltung des Verbandes kennt.

Eine vorgezogene Steuererhöhung, wie im vom Bundestag beschlossenen Wachstumschancengesetz enthalten, würde Gas und Wärme früher wieder teurer machen. Liebing kritisiert: „Auf der einen Seite debattiert die Koalition über Hilfen für die Wirtschaft, auf der anderen steht frühzeitigere Steuererhöhung im Raum. Das ergibt doch keinen Sinn!

Uns fehlt zudem die Phantasie, wie das Auslaufen Ende Februar – also innerhalb weniger Tage – gesetzgeberisch gelingen soll. Und eine rückwirkende Regelung sollte für den Gesetzgeber keine ernsthafte Option darstellen. Ein vorzeitiges Auslaufen zum 29. Februar würde zu unnötiger Unruhe bei Stadtwerken und deren Kundinnen und Kunden führen.

Die kurzfristige Umsetzung wäre erneut mit erheblichem personellem Aufwand und Kosten verbunden, etwa für IT-Umstellung und Informationsschreiben an Kundinnen und Kunden. Deshalb appellieren wir nachdrücklich, von einem vorzeitigen Auslaufen des befristeten Umsatzsteuersatzes auf Gas- und Wärmelieferungen abzusehen.“