Zuhause, beim Arbeitgeber oder unterwegs:  Elektroautos brauchen vielfältige Lademöglichkeiten, um mobil zu bleiben, konstatierte am vergangenen Donnerstag, 01. Februar das NRW-Wirtschaftsministerium und kündigte an: Die Landesregierung unterstützt deshalb den Ausbau der Ladeinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen.

Ab sofort können wieder Förderanträge für Ladepunkte gestellt werden. NRW stellt dafür mehr als 23 Millionen Euro zur Verfügung, „…damit die Antriebswende Fahrt aufnimmt!“ Ein Schwerpunkt des Programms „progres.nrw – Emissionsarme Mobilität“ ist in diesem Jahr der Aufbau von Ladeinfrastruktur an Mehrfamilienhäusern.

 „Wir kommen gut voran beim Ausbau der emissionsarmen Mobilität in Nordrhein-Westfalen ..... !" Mona- Neubaur, bild nrw Michael Gottschalk
Wir kommen gut voran beim Ausbau der emissionsarmen Mobilität in Nordrhein-Westfalen ….. !” Mona- Neubaur, bild nrw Michael Gottschalk

Aber schon jetzt stellte Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur bei der Ankündigung des neuen Förderprogramms fest: „Wir kommen gut voran beim Ausbau der emissionsarmen Mobilität in Nordrhein-Westfalen. Gut 100.000 Ladepunkte in Ein- und Mehrfamilienhäusern hat das Land mit seinen Förderprogrammen bereits ermöglicht. Jetzt möchten wir in weiteren Mehrfamilienhäusern das Laden erleichtern. Daher weitet das Land die Förderung für den Aufbau von Ladeinfrastruktur an Mehrfamilienhäusern deutlich aus. Unser Ziel ist es, dass alle Menschen künftig ihr Elektroauto einfach und bequem laden können und das überall.“

Bis 2030 sollen gut 1,5 Millionen Ladepunkte an Ein- und Mehrfamilienhäusern bestehen, so das Ziel der Landesregierung. Auch ihr ist aber bekannt: Häufig sind an Parkplätzen von Mehrfamilienhäusern umfangreiche elektrotechnische Vorinstallationen notwendig, um den Aufbau zu ermöglichen. Dies ist oft mit hohen Investitionen verbunden. Deshalb fördert das Land ab sofort neben den Ladepunkten auch den Aufbau der Grundinstallation an Parkplätzen von Mehrfamilienhäusern mit bis zu 50.000 Euro.

Ausgeweitet wird die Förderung für Lademöglichkeiten auch bei Arbeitgebenden: Sie müssen die Ladesäulen nicht selbst installieren, sondern können nun auch externe Dienstleister damit beauftragen. Ziel ist es, dass bis 2030 rund 550.000 Ladepunkte für Beschäftigte bestehen. Ebenfalls fortgesetzt wird die Förderung für öffentlich zugängliche Normalladepunkte sowie die Anschaffung von Nutzfahrzeugen mit Batterieelektro- und Brennstoffzellenantrieb in Kommunen.

Mona Neubaur weist im Zusammenhang mit der neuen Förderankündigung darauf hin , dass : „Das Land Nordrhein-Westfalen   mit progres.nrw – Emissionsarme Mobilität eines seiner erfolgreichsten Klimaschutz-Förderprogramme fortsetzt!“ Im Jahr 2023 wurden Vorhaben mit einem Volumen von etwa 80,8 Millionen Euro bewilligt. So wurden Zuwendungen für etwa 13.100 neue Ladepunkte bewilligt, 1.900 davon öffentlich zugänglich. Zudem förderte das Land die Beschaffung von etwa 1.400

„Die Förderung für Ladeinfrastruktur beträgt 40 Prozent, bzw. bei großen Unternehmen 20 Prozent......!"
Die Förderung für Ladeinfrastruktur beträgt 40 Prozent, bzw. bei großen Unternehmen 20 Prozent……!”

Fahrzeugen, die mit einer Batterie oder mit einer Brennstoffzelle angetrieben werden. Darüber hinaus wurde über das Landesprogramm der Kauf von rund 2.100 Lastenfahrrädern unterstützt.

Das wird gefördert: 

Ladeinfrastruktur für Mehrfamilienhäuser: Die Förderung für Ladeinfrastruktur beträgt 40 Prozent, bzw. bei großen Unternehmen 20 Prozent, der zuwendungsfähigen Ausgaben bis maximal 1.000 Euro je Ladepunkt. Die Errichtung der Grundinstallation auf Parkplätzen mit mindestens 20 Stellplätzen wird mit 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis maximal 50.000 Euro gefördert.

Außerdem besteht weiterhin die Möglichkeit eine Förderung für einen Netzanschluss zu erhalten. Die Förderung beträgt 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu einem Förderhöchstbetrag von maximal 10.000 Euro.

Ladeinfrastruktur für Beschäftigte: Die Förderung beträgt 40 Prozent bzw. bei großen Unternehmen 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis maximal 1.000 Euro je Ladepunkt.

Öffentliche Ladeinfrastruktur: Öffentliche Ladeinfrastruktur mit einer Ladeleistung unter 50 Kilowatt wird mit 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis maximal 1.500 Euro je Ladepunkt gefördert.

Elektro- und Brennstoffzellen-Fahrzeuge für Kommunen: Für leichte Nutzfahrzeuge (bis 3,5 Tonnen) können Kommunen eine Förderung in Höhe von 20 Prozent der Fahrzeugkosten bis maximal 10.000 Euro pro Batterieelektro- oder Brennstoffzellenfahrzeug erhalten. Die Förderhöhe für schwere Nutzfahrzeuge (über 3,5 Tonnen) beträgt 50 Prozent der Investitionsmehrkosten für die Beschaffung von batterieelektrischen oder brennstoffzellenbasierten Fahrzeugen bis maximal 200.000 Euro je Fahrzeug.