Die Bundesnetzagentur hat am vergangenen Freitag, 08. März,  die Zuschläge der Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden veröffentlicht. Gebotstermin war der 1. Februar 2024.

 „Der erfreuliche Trend setzt sich fort. Die Ausschreibungen für Wind an Land verstetigen sich weiterhin !" Klaus Müller
Der erfreuliche Trend setzt sich fort. Die Ausschreibungen für Wind an Land verstetigen sich weiterhin !” Klaus Müller

Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur  konstatiert sichtlich erfreut: „Der erfreuliche Trend setzt sich fort. Die Ausschreibungen für Wind an Land verstetigen sich weiterhin. Wir sind beim Wind zwar noch nicht da, wo wir hin wollen, um unsere Ausbauziele zu erreichen. Aber wir sind hier auf einem guten Weg!“ Und er lobt: „Bei den Ausschreibungen für Solardachanlagen ist die Gebotsmenge sogar leicht gestiegen.“

 Windenergieanlagen an Land: Die Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land verstetigen sich – nach den Ergebnissen der Agentur –  weiterhin. Nachdem die Bundesnetzagentur den Höchstwert Ende 2022 angehoben hatte, gab es keinen Termin, bei dem weniger als 1.400 MW an Gebotsmenge eingereicht wurde.

Über das Jahr 2023 betrachtet, lag die Menge der eingereichten Gebote bei 6,5 GW. Dies entspricht einem deutlichen Anstieg gegenüber den Vorjahren. In den Jahren 2018 bis 2022 wurde in keinem Jahr mehr als 3,7 GW geboten, 2018 und 2019 in jedem Jahr sogar weniger als 3 GW.

Bei einer ausgeschriebenen Menge von rund 2.486 MW reichten die Bieter 135 Gebote ein. Die Gebotsmenge beinhaltete insgesamt etwa 1.836 MW. In der Vorrunde waren es 1.981 MW. Die Bundesnetzagentur musste in dieser Runde sechs Gebote wegen Formfehlern vom Verfahren ausschließen. Sie konnte 129 eingereichten Geboten einen Zuschlag erteilen. Die Werte der bezuschlagten Gebote liegen zwischen 7,25 ct/kWh und dem zulässigen Höchstwert von 7,35 ct/kWh. Mit 7,34 ct/kWh liegt der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert nur leicht unter dem Höchstwert.

Die regionale Verteilung war ähnlich zur vorangegangenen Ausschreibungsrunde. Die größten Zuschlags-Volumina entfielen auf Gebote für Standorte in Nordrhein-Westfalen (32 Zuschläge, 379 MW Zuschlagsmenge), Niedersachsen (17 Zuschläge, 319 MW Zuschlagsmenge), Mecklenburg-Vorpommern (16 Zuschläge, 274 MW Zuschlagsmenge) und Brandenburg (14 Zuschläge, 244 MW Zuschlagsmenge).

Ganz anders bei  Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden: Die

" Ausschreibungsrunde für solare Dachanlagen war überzeichnet ...!" Bild U u E
Ausschreibungsrunde für solare Dachanlagen war überzeichnet …!” Bild U u E

Ausschreibungsrunde für solare Dachanlagen war überzeichnet. Das Ausschreibungsvolumen belief sich in dieser Runde auf 263 MW. Es wurden 194 Gebote mit einem Volumen von 378 MW eingereicht. Die Bundesnetzagentur schloss neun Gebote aufgrund von Formfehlern vom Verfahren aus.

125 Gebote mit einem Volumen von 264 MW konnten- laut Agentur –  bezuschlagt werden. Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschlagswerte liegen zwischen 6,90 ct/kWh und 9,48 ct/kWh; der mengengewichtete Durchschnitts-Zuschlagswert beträgt 8,92 ct/kWh; er liegt damit mehr als 1,5 Cent unter dem verringerten Höchstwert (10,5 ct/kWh) und mehr als einen halben Cent unter dem der Vorrunde (9,58 ct/kWh).

Regional verteilen sich die Zuschläge auch in dieser Runde ausgewogen. Projekten in 14 Bundesländern konnten Zuschläge erteilt werden. Die meisten Zuschläge gingen an Projekte in Niedersachen (27 Zuschläge, 58 MW Zuschlagsmenge), gefolgt von Nordrhein-Westfalen (23 Zuschläge, 45 MW Zuschlagsmenge), Bayern (13 Zuschläge, 27 MW Zuschlagsmenge), Rheinland-Pfalz (10 Zuschläge, 27 MW Zuschlagsmenge) und Hessen (10 Zuschläge, 26 MW Zuschlagsmenge).

Die nächsten Ausschreibungsrunden finden für Windenergieanlagen an Land am 1. Mai 2024, die für Solaranlagen des zweiten Segments am 1. Juni 2024 statt.