Die Bundesregierung  hat am vergangenen Donnerstag, 07. März,  auf Grundlage des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG) die Anordnung der Treuhandverwaltung der Rosneft Deutschland GmbH (RDG) und der Rosneft Refining & Marketing GmbH (RNRM) bis zum 10. September 2024 verlängert.

"Bundesnetzagentur behält weiterhin die Kontrolle über Rosneft Deutschland" ,  bild Sputnik,  Natalja Schwerstowa
Bundesnetzagentur behält weiterhin die Kontrolle über Rosneft Deutschland” , bild Sputnik, Natalja Schwerstowa

Wie das Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministerium (BMWK)  am selben Tag bekannt gab   behält die Bundesnetzagentur damit weiterhin die Kontrolle über Rosneft Deutschland und damit auch über den jeweiligen Anteil in den drei Raffinerien PCK Schwedt, MiRo (Karlsruhe) und Bayernoil (Vohburg). Rosneft Deutschland vereint insgesamt rund zwölf Prozent der deutschen Erdölverarbeitungskapazität auf sich und ist damit eines der größten erdölverarbeitenden Unternehmen in Deutschland. Mit der Verlängerung der Treuhandverwaltung wird der unverändert drohenden Gefährdung der Energieversorgungssicherheit begegnet, argumentiert das BMWK  Die Anordnung gewährleiste  weiterhin insbesondere die Versorgung der Bundesländer Berlin und Brandenburg und sichert die Zukunftsfähigkeit des Standorts Schwedt.

Die Bundesregierung hat sich zu einer nochmaligen Verlängerung der Treuhandverwaltung entschieden, nachdem die russischen Eigentümer ihre Absicht erklärt hatten, in der verlängerten Laufzeit ihre Anteile an der RDG und der RNRM zu veräußern. Ein Verkauf wäre der rechtssicherste und damit auch schnellste Weg, um Investitionen in die Raffinerien zu ermöglichen und so die Standorte zu sichern.

Das BMWK gab in diesem Zusammenhang zugleich Informationen zur Treuhand: Unter Treuhand gestellt sind die deutschen Rosneft-Töchter RDG und RNRM. Grund für die Verlängerung der Treuhandverwaltung ist deren Notwendigkeit für die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs der betroffenen Raffinerien zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit. Diese wäre gefährdet, da wichtige Geschäftspartner wie z.B. Rohöllieferanten damit drohen, ihre Geschäftsbeziehungen einzustellen, wenn die Kontrolle an die russische Mutter zurückfallen würde.

Rechtsgrundlage der Verlängerung der Anordnung ist § 17 EnSiG. Danach kann ein Unternehmen, das kritische Infrastruktur im Sektor Energie betreibt, unter Treuhandverwaltung gestellt werden, wenn ohne diese eine Beeinträchtigung der Versorgungssicherheit droht. In Folge der Anordnung ist die Wahrnehmung der Stimmrechte der Gesellschafter ausgeschlossen und ihre Verfügungs- und Verwaltungsbefugnis beschränkt.

Treuhänderin bleibt die Bundesnetzagentur, auf sie gehen wie bisher die Stimmrechte aus den Geschäftsanteilen über.

Die Verlängerung der Anordnung der Treuhandverwaltung erfolgte durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz(BMWK). Sie ist für sechs Monate vorgesehen. Die Kosten der Treuhandverwaltung haben die RDG und die RNRM selbst zu tragen.

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