Die EU-Kommission hat am vergangenen Montag, 18. März, ein Paket mit Vorschlägen vorgelegt, wie sich der Verwaltungsaufwand für bäuerliche Betriebe in der EU verringern lässt und sie mehr Flexibilität bei der Einhaltung bestimmter Umweltauflagen bekommen.

Auch die Verwaltungen in den EU-Mitgliedstaaten sollen demnach  von einer größeren Flexibilität bei der Anwendung bestimmter Normen profitieren. Das Papier wurde dem Rat und dem Europäischen Parlament übermittelt. Es wird auf der nächsten Rats-Tagung der Landwirtschaftsministerinnen und –minister am 24. und 25. März erörtert.

" Die Landwirte sind mit außergewöhnlichen Schwierigkeiten und Unsicherheiten konfrontiert...!" bild-sputn.-Sergej-Feoktistov
Die Landwirte sind mit außergewöhnlichen Schwierigkeiten und Unsicherheiten konfrontiert…!” bild-sputn.-Sergej-Feoktistov

Die Landwirte sind aus Sicht der Kommission mit außergewöhnlichen Schwierigkeiten und Unsicherheiten konfrontiert. Die extremen Wetterereignisse (Dürren und Überschwemmungen) häufen sich, mit den entsprechenden Folgen für die Produktion und die Einnahmen der Betriebe. Der groß angelegte russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat nach wie vor einen starken Einfluss auf die Märkte und die Margen der Landwirte.

Zudem hat das erste Jahr der Umsetzung der GAP-Strategiepläne (Gemeinsame Argargpolitik der EU) deutlich gemacht, dass gezielte Anpassungen erforderlich sind, um eine wirksame Umsetzung der Pläne sicherzustellen und den Verwaltungsaufwand zu verringern.

Die Kommission verweist in dem Zusammenhang darauf sie stehe   in regelmäßigem Kontakt mit Vertretern des Agrarsektors und sie habe in den vergangenen Jahren immer wieder unterstützende Maßnahmen ergriffen. So gab es beispielsweise in den Jahren 2022 und 2023 jeweils ein Unterstützungspaket in Höhe von 500 Millionen Euro für die Bäuerinnen und Bauern.

  Mit Blick auf die Konditionalitäten (GLÖZ): Der Legislativvorschlag ist eine direkte und aus Sicht der Kommission  ausgewogene Antwort auf hunderte Forderungen, die von Vertretern der Landwirte und Mitgliedsstaaten   eingegangen sind. Er ergänzt die bereits laufenden kurzfristigen Maßnahmen der Kommission zur Verringerung des Verwaltungsaufwands.

Um eine berechenbarere und pragmatischere Politik zu gewährleisten, die keine jährlichen Ausnahmeregelungen und unverhältnismäßigen Aufwand seitens der Landwirte erfordert, schlägt die Kommission auf Antrag der Mitgliedstaaten und der Landwirte vor, diese Konditionalitäten zu ändern:

  • Hier GLÖZ 8 (GLÖZ insgesamt umfasst neun umwelt- und klimafreundliche Normen. Letztere werden als GLÖZ-Standards bezeichnet, d. h. „guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand“.
  • …zu nichtproduktiven Merkmalen: Die Landwirte in der EU müssen bestehende Landschaftselemente auf ihrem Land erhalten, sind aber nicht mehr verpflichtet, einen Mindestanteil ihres Ackerlands für nichtproduktive Flächen wie Brachflächen aufzuwenden. Stattdessen können sie auf freiwilliger Basis beschließen, einen Anteil ihres Ackerlands nichtproduktiv zu halten – oder neue Landschaftselemente (wie Hecken oder Bäume) einzurichten.  – und erhalten dadurch zusätzliche finanzielle Unterstützung im Rahmen einer Öko-Regelung, die alle Mitgliedstaaten in ihren GAP-Strategieplänen anbieten müssen. Alle Landwirte in der EU werden Anreize erhalten, nichtproduktive Flächen zu erhalten, die der biologischen Vielfalt förderlich sind, ohne Einkommensverluste befürchten zu müssen.
  • GLÖZ 7 zur Fruchtfolge: Die Landwirte in der EU werden diese Anforderung erfüllen können, indem sie je nach den Bedingungen, mit denen sie konfrontiert sind, und wenn ihr Land beschließt, die Möglichkeit der Anbaudiversifizierung in ihren GAP-Strategieplan aufzunehmen, entweder rotieren oder ihre Kulturen diversifizieren. Die Flexibilität bei der Anbaudiversifizierung anstelle der Fruchtfolge wird es Landwirten, die von regelmäßigen Dürren oder übermäßigen Niederschlägen betroffen sind, ermöglichen, diese Anforderung leichter zu erfüllen.
  • GLÖZ 6 zur Bodenbedeckung in empfindlichen Zeiträumen: Die Mitgliedstaaten werden angesichts ihrer nationalen und regionalen Gegebenheiten und vor dem Hintergrund zunehmender Wetterschwankungen viel mehr Flexibilität bei der Festlegung dessen, was sie als sensible Zeiträume definieren und welche Verfahren zur Erfüllung dieser Anforderung zulässig sind, haben.
  • Dazu kommen noch eine Reihe weiterer Vorschläge, gezielte Ausnahmen bei Fruchtfolge und Dauergrünland etwa.