Seit diesem Jahr ist das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz, WPG) in Kraft. Auch wenn die Umsetzung in Landesrecht in weiten Teilen noch aussteht, haben die rund 10.700 Kommunen eine klare Aufgabe: Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnenden müssen bis Mitte Juni 2026 einen Kommunalen Wärmeplan (KWP) erstellen, kleinere Kommunen bis Mitte 2028. Daran erinnerte die Deutsche Energie- Agentur  (dena) am gestrigen Donnerstag, 07. März. Zugleich wies sie darauf hin   das Kompetenzzentrum Kommunale

"In unserer täglichen Arbeit sehen wir, dass viele Kommunen nach Vorlagen, Beispielen und Vergleichswerten suchen...!" Robert Brückmann, bild kww, dena
In unserer täglichen Arbeit sehen wir, dass viele Kommunen nach Vorlagen, Beispielen und Vergleichswerten suchen…!” Robert Brückmann, bild kww, dena

Wärmewende (KWW) der dena biete auf seiner Webseite , neben anderen Unterstützungsangeboten, wie die Agentur betont,  drei neue Werkzeuge an, die Kommunen in der Vorbereitung und Durchführung ihrer Wärmeplanung konkret unterstützen sollen, können.

Robert Brückmann, Leiter des KWW  , resümiert : „In unserer täglichen Arbeit sehen wir, dass viele Kommunen nach Vorlagen, Beispielen und Vergleichswerten suchen, an denen sie sich in ihrer Wärmeplanung orientieren können. Darauf reagieren wir mit unserem Dreiklang aus Musterleistungsverzeichnis, Dienstleisterverzeichnis und Datenkompass. Im Laufe des Jahres werden wir diesen Werkzeugkasten noch weiter ausbauen, um die Kommunale Wärmeplanung zu vereinfachen.“

Die KWW zu ihren Leistungen:  einfacher ausschreiben…: Der Kommunale Wärmeplan wird zumeist im Auftrag der Kommune durch einen externen Dienstleister erstellt. Diese Dienstleistung muss ausgeschrieben werden. Das KWW-Musterleistungsverzeichnis  (MLV)   dient somit als Vorlage für die Ausschreibung und kann an die Rahmenbedingungen der jeweiligen Kommune angepasst werden. Die aktuelle Version des KWW-Musterleistungsverzeichnisses richtet sich an Kommunen, die bis zum 04. Dezember 2023 einen Fördermittelantrag über den Förderschwerpunkt 4.1.11 „Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung“ der Kommunalrichtlinie eingereicht haben. Es konkretisiert die Leistungen, die in der Kommunalrichtlinie und ihrem Technischen Annex nur grob umrissen sind. Außerdem wurden die Anforderungen, die sich aus dem Wärmeplanungsgesetz ergeben, nach Möglichkeit berücksichtigt. Kommunen erhalten mit diesem Musterleistungsverzeichnis aus Sicht der dena einen besseren Überblick über den Umfang der KWP. Dienstleistungsunternehmen erleichtert das Verzeichnis wiederum die Angebotserstellung. Insgesamt sorgt das KWW-Musterleistungsverzeichnis für eine bessere Vergleichbarkeit der Angebote, was sowohl der Kommune als auch den Bietern zugutekommt.

Umwelt- und Energie-Report berichtet am kommenden Sonntag, 10. März über weitere Leistungen