Zum Thema Klimageld hat der Bundesrat hat in seiner Sitzung am vergangenen Freitag,  22. März , einer Entschließung zugestimmt in der die Bundesregierung aufgefordert wird    noch in diesem Jahr die rechtlichen und technischen Voraussetzungen zur Auszahlung des Klimageldes im Wege von Direktzahlungen an Privatpersonen zu schaffen. Dass der Bundesrat einen solchen Beschluss fassen solle hatte Umwelt- und Energie-Report bereits am vergangenen Dienstag, 19. März berichtet, s. unten.

Bundesrat: ...Voraussetzungen zur Auszahlung des Klimageldes .. .bild frank bräuer
Bundesrat: …Voraussetzungen zur Auszahlung des Klimageldes .. .bild frank bräuer

In der gefassten Entschließung heißt es nun:  Das Auszahlen des Klimageldes solle im Jahr 2025 beginnen, um die Bürgerinnen und Bürger von den Kostensteigerungen aufgrund steigender CO2-Preise bei Energie und Treibstoffen zu entlasten. Dabei müsse sichergestellt sein, dass die Auszahlung in automatisierter Weise durch den Bund erfolge und nicht die Behörden und Stellen der Länder damit betraut werden.

Weiter  heißt es da: Schon bei der Auszahlung von Entlastungshilfen im Zuge der Corona- und dann der Energiekrise habe sich gezeigt, dass es an einem Auszahlungsmechanismus fehle. Ohne einen solchen Mechanismus gestalteten sich die Prozesse zur gezielten Entlastung aufwändig, kompliziert und hätten häufig unerwünschte Mitnahmeeffekte, heißt es in der Entschließung. Daher müsse schnellstmöglich ein Auszahlungssystem entwickelt werden, damit dieses im nächsten Jahr für Zahlungen genutzt werden könne.

Die Entschließung wurde bereits der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich mit den Länderforderungen befasst. Feste Fristvorgaben gibt es hierfür nicht.

Lesen Sie dazu auch unseren Bericht: Klimageld: Pushed der Bundesrat die Regierung zur Auszahlun…?