Der Bundesrat berät in seiner nächsten Plenarsitzung am kommenden Freitag, 22. März,  über einen Entschließungsantrag der Länder Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen zum Klimageld.

Bundesrat: ... Entschließungsantrag der Länder zur Auszahlung ... .bild frank bräuer
Bundesrat: … Entschließungsantrag der Länder zur Auszahlung … .bild frank bräuer

Mit dem Antrag  die Länder erreichen, dass der Bundesrat   die Bundesregierung auffordert, noch in diesem Jahr die rechtlichen und technischen Voraussetzungen zur Auszahlung eines Klimageldes im Wege von Direktzahlungen an Privatpersonen zu schaffen. Das Auszahlen des Klimageldes solle im Jahr 2025 beginnen, um die Bürgerinnen und Bürger von den Kostensteigerungen aufgrund steigender CO2-Preise bei Energie und Treibstoffen zu entlasten.

Schon im Zuge der Auszahlung von Entlastungshilfen während der Corona- und dann der Energiekrise habe sich gezeigt, heißt es im Länderantrag, dass es an einem Auszahlungsmechanismus fehle. Ohne einen solchen Mechanismus argumentieren die Antragsteller gestalteten sich die Prozesse   zur gezielten Entlastung aufwändig, kompliziert und hätten häufig unerwünschte Mitnahmeeffekte.   Daher müsse schnellstmöglich ein Auszahlungssystem entwickelt werden, damit dieses im nächsten Jahr für Zahlungen genutzt werden könne.

Lesen Sie dazu auch unseren Bericht: “… dann sollte das Klimageld auch ausgezahlt werden …!!!”

und auch: Klimageld erst 2027 …???…”… ist definitiv zu spät!”