Windenergie: “Es gibt bessere Ansätze für die Aktzeptanzförderung …!”
Die Diskussion rund um die Abstandsregelung für Windenergieanlagen an Land im Referentenentwurf des Kohleausstiegsgesetzes von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier geht weiter. „Während der Bundeswirtschaftsminister die Regelung gestern ( Dienstag, 19. November im heute journal, abends d. Redakt.) erneut verteidigte“, heißt es im Statement des Bundesverbandes WindEnergie (BWE) vom 20. November verweist dessen Präsident Hermann Albers, auf das Vorhandensein etablierter Regelungen. Problematisch sei vor allem, dass die geplante Regelung auch auf sogenannte Repowering-Projekte angewendet würde. Dann seinen viele gut akzeptierte Flächen betroffen.
“Die Abstände für Windenergieanlagen ergeben sich keineswegs willkürlich. Vielmehr errechnen sie sich auf Basis des Bundesimmissionsschutzgesetzes und der TA Lärm“, erläuterte Albers. Die dort enthaltenen Richtlinien stellten sicher, dass Beeinträchtigungen für Anwohner und Umwelt verhindert würden. Er verweist besonders darauf, dass sie nicht nur für Windenergieanlagen, sondern auch für andere schallemittierende Infrastrukturen und industrielle Bauvorhaben gelten.
“Unter dem Deckmantel der Akzeptanzförderung pauschale Abstandsregelungen einzuführen, ist der falsche Weg“, so Albers. Es gebe bessere Ansätze für die Akzeptanz von Windenergieanlagen. „Die angekündigte Abstandsregelung hilft nicht dem kleinen Mann, sondern bedroht die erfolgreiche Fortsetzung der Energiewende und macht eine Erreichung des 65% Ziels unmöglich, wie das Bundesumweltamt einmal betont hat , heißt es im Statement des BWE weiter. Nach dem Beschluss des Klimaschutzgesetzes am vergangen Freitag braucht es einen starken Fokus auf den erforderlichen Zubau der Erneuerbaren. „Besonders das
Repowering von Windenergieanlagen auf akzeptierten Bestandsflächen darf dabei nicht unter die 1000 Meter-Regelung fallen“, fordert der BWE-Präsident weiter.
Zum Schutz für die in der Nähe von Anlagen und geplanten Windanlagen lebenden Bürger verweist der BWE-Verband darauf: „Bei der Immissionsprognose wird der lauteste Betriebszustand zu Grunde gelegt. Die strengen Vorgaben aus dem Bundesimmissionsschutzgesetz sind für Windenergieanlagen genauso wie für andere Gewerbeanlagen in der TA Lärm spezifiziert. Sie sind essentielle Grundlage für die Erteilung von Genehmigungen. Für die Umsetzung des Schallimmissionsschutzes ist eine Vorgabe von pauschalen Abständen zwischen emittierender Anlage und Immissionsort nicht erforderlich und auch nicht zielführend.“
Zur heftig entbrannten Diskussion um die geplanten Abstandregelungen erklärt Lorenz Gösta Beutin, Landessprecher DIE LINKE Schleswig-Holstein: “Die Windindustrie steckt in einer tiefen Krise und entlässt tausende Beschäftigte. Wer jetzt auch noch feste Abstandsregeln einführt, will vielleicht zurück zum Atomstrom. Die Windindustrie ist das Rückgrat der Energiewende. Was wir brauchen, sind klare Verfahren und eine stattliche Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger oder der Kommunen vor Ort, um mehr Akzeptanz zu schaffen. Abstandsregeln schaffen keine Akzeptanz, sondern verhindern notwendigen Windkraftausbau.”