„Eine zwingende Voraussetzung für den Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft in Deutschland ist die Regulierung der Wasserstoffnetze“, erklärte am vergangenen Mittwoch, 10. Februar, VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing auch nachdem am selben Tag  das Bundeskabinett den Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht sowie den Entwurf des Schnellladegesetzes verabschiedet  hat.

" ...geht der Regierungsentwurf nach wie vor den falschen Weg. . .!" Ingbert Liebing foto vku
” …geht der Regierungsentwurf nach wie vor den falschen Weg. . .!” Ingbert Liebing foto vku

Aus Liebings Sicht war für das Vorankommen des diesbezüglichen politischen Prozesses und für einen Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens noch in dieser Legislaturperiode, war der Kabinettsbeschluss zum EnWG  zwar wichtig.  Aber, aus seiner Sicht  geht der Regierungsentwurf nach wie vor den falschen Weg. Auch wenn die spezifische Regulierung für reine Wasserstoffnetze nur übergangsweise gelten soll, wäre es sinnvoller gewesen, von Anfang an einen ganzheitlichen Ansatz zu verfolgen.

Dabei wäre es – aus Sicht Liebings – mit wenig regulatorischen Aufwand möglich, die bestehende und gut eingespielte Regulierung der Erdgasnetze auch auf Wasserstoffnetze zu übertragen. Eine Erweiterung des Gasbegriffs, der auch Wasserstoff und Biogas abdecken würde, hätte dazu gereicht. „Dieser Ansatz ist im Übrigen auch der richtige, um die Transformation der Gasnetze und die Dekarbonisierung der Gasversorgung insgesamt voranzubringen“, urteilt der VKU-Hauptgeschäftsführer.  Er hätte demnach zudem für langfristige Planungssicherheit auch bei den Gasnetzbetreibern gesorgt. „Wir werben daher im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens dafür, dass hier die richtigen Weichen gestellt werden“, kündigte Liebing jetzt bereits an.

„Mit Blick auf die Elektromobilität „, findet er lobende Worte: „Diese Woche ist eine gute Woche. Sowohl mit Schnellladegesetz als auch mit der Einigung beim Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) werden zwei wesentliche Rahmensetzungen für den Ausbau der Ladeinfrastruktur auf den Weg gebracht!“ Aber auch hier gibt es erwartungsgemäß ein: Aber! Ja, sogar  „einen  Wermutstropfen“.  Im Schnellladegesetz wird – laut Liebing – die Klärung zahlreicher Detailfragen in künftige Verordnungen verschoben. Auf diese Details wird es am Ende aber ankommen. Daher müssen die Verordnungen schnell erarbeitet werden. Vor allem müssen sie aber auch ermöglichen, dass Stadtwerke am Schnelladeprogramm teilhaben können. Das Programm muss so gestrickt werden, dass wir tatsächlichen Wettbewerb in den Ausschreibungen haben und nicht nur einzelne große Player mitspielen können.”

Lesen Sie dazu auch unseren Bericht:Die nächste Schnellladesäule muss in wenigen Minuten erreichbar sein …!”